Bild: Dienen der Spaltung und der Konkurrenz: Rassismus und Sexismus. , Karten auf den Tisch Bild: lewy

Kommentar. Das EuGH-Gutachten zu Kopftuchverboten am Arbeitsplatz ist ein Skandal — und ein Befreiungsschlag. Denn es zeigt offen, worum es wirklich geht.

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Bild: Donnerwetter für mehr Rechte! Schafft unser Grundgesetz die binäre Denkweise ab? Bild: bena, Beyond the binary Bild:bena

Geschlechter. Das Grundgesetz besagt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Aber was ist mit Menschen, die nicht in die binäre Denkweise passen?

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Bild: Ein umstrittenes Symbol: In das Kopftuch wird viel hineingedeutet, wodurch es schnell in Kulturkämpfe gerät. , Zwischen religiöser Kopfbedeckung und staatlicher Neutralität besteht kein Widerspruch Symbolbild: JouWatch (CC BY-SA 2.0)

Kommentar. Auch dieses Jahr wurde vor Gerichten um das Kopftuch gestritten. Es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis sich die Erkenntnis durchsetzt, dass jegliches Kopftuchverbot dem gesellschaftlichen Miteinander schadet.

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Bild: Muslimische Sanitäterin: Nicht auf sichtbare Haare oder Kopfbedeckung sollte es ankommen., Kommentar: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs droht Irrwege in Europa zu verfestigen Foto: Metropolico (CC BY-SA 2.0)

Darf eine Muslimin gekündigt werden, weil sie sich am Arbeitsplatz weigert, ihr Kopftuch abzulegen? Mit dieser Grundsatzfrage befasst sich momentan der Europäische Gerichtshof (EuGH). Voraussichtlich wird ein generelles Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz dort für rechtens befunden werden. Das wäre bedauerlich und eine verpasste Chance – ist es in Europa doch höchste Zeit, die Diskriminierung der Kopftuchträgerinnen endlich abzulegen.

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Bild: Kommentar: Vom gesellschaftlichen Verhältnis zu Religionen

Das Bundesarbeitsgericht hat vergangene Woche entschieden, dass kirchliche Einrichtungen muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs verbieten dürfen. Es ging um eine Krankenschwester, die lange in einem evangelischen Krankenhaus in Bochum gearbeitet und dann aufgrund von Elternzeit und Krankheit eine längere Pause gemacht hatte. 2010 wollte sie bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unbedingt ein Kopftuch tragen – und wurde deswegen freigestellt.

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Bild: DGB und GEW beraten Studierende in sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen an der RUB., Das DGB-Campusoffice bietet Beratung für Studierende Grafik: DGB

Laut Deutschem Studentenwerk (DSW) gehen etwa zwei Drittel aller Studierenden neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nach. Dies geht aus der 19. Sozialerhebung des DSW aus dem Jahr 2010 hervor. Die Gewerkschaften bieten Studierenden auch deshalb an vielen Hochschulen Beratungsangebote rund um das Thema Arbeitsrecht an. In Bochum gibt es mit dem Campus Office der Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und dem Hochschulinformationsbüro der Jungen GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) gleich zwei Beratungsangebote, die den Studierenden helfen sollen, sich im Job und im Studium rechtlich besser zurechtzufinden. Der Schwerpunkt liegt auf der arbeits- und sozialrechtlichen Erstberatung. Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen für Studierende zu verschiedenen Themen an der Ruhr-Universität angeboten.

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