Bild: DGB und GEW beraten Studierende in sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen an der RUB., Das DGB-Campusoffice bietet Beratung für Studierende Grafik: DGB

Laut Deutschem Studentenwerk (DSW) gehen etwa zwei Drittel aller Studierenden neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nach. Dies geht aus der 19. Sozialerhebung des DSW aus dem Jahr 2010 hervor. Die Gewerkschaften bieten Studierenden auch deshalb an vielen Hochschulen Beratungsangebote rund um das Thema Arbeitsrecht an. In Bochum gibt es mit dem Campus Office der Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und dem Hochschulinformationsbüro der Jungen GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) gleich zwei Beratungsangebote, die den Studierenden helfen sollen, sich im Job und im Studium rechtlich besser zurechtzufinden. Der Schwerpunkt liegt auf der arbeits- und sozialrechtlichen Erstberatung. Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen für Studierende zu verschiedenen Themen an der Ruhr-Universität angeboten.

Das Hochschulinformationsbüro (HIB) der GEW wendet sich mit seinem Beratungsangebot vorwiegend an Studierende, die mit dem Ziel studieren, später LehrerInnen zu werden. Bachelor-Studierende können sich beispielsweise informieren, was sie im Master of Education erwartet und was sie beim Übergang beachten sollten. Die Beratung rund um das Lehramtsstudium beinhaltet Hilfestellung bei der Planung der Praxisphasen im Studium und bei der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst. Außerdem können sich studentische Hilfskräfte zu ihren Arbeitsverträgen, Rechten und Pflichten beraten lassen.
Das Campus Office des DGB ist eine Kooperation zwischen der DGB-Jugend Ruhr-Mark und dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Ruhr-Universität und bietet ebenfalls Beratung für studentische Hilfskräfte an. Wer darüber hinaus Fragen zu 450-Euro-Jobs, Sozialversicherung, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Höchstverdienstgrenzen hat, kann sich ebenfalls vertrauensvoll an das Campus Office wenden. Die Beratung unterliegt in jedem Fall der Vertraulichkeit. Wenn eine weitergehende juristische Beratung oder Vertretung notwendig wird, hilft das Campus Office weiter, indem es Kontakt zu AnsprechpartnerInnen in der Nähe herstellt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beratung von Studierenden, die Fragen zu Rechten und Pflichten im Praktikum haben.
Speziell für Fachschaften bietet der DGB zur Zeit ein neues Angebot an. Fachschaften können TeamerInnen des DGB zu ihren Ersti-Veranstaltungen einladen, die den TeilnehmerInnen dann die konkreten Strukturen und Möglichkeiten der studentischen Interessenvertretung und Mitbestimmung an der Ruhr-Universität näherbringen. Das Angebot soll einen Kontrapunkt zur Entdemokratisierung der Hochschulen setzen und Studierenden konkrete Ansatzpunkte aufzeigen, wie sie ihre Rechte einfordern und ihr Studium und die Hochschule selbst aktiv mitgestalten können. So soll „die Mitbestimmung gestärkt und auf eine (Re-)Demokratisierung“ der Uni hingewirkt werden, wie es auf einem Flyer der DGB-Jugend NRW zu diesem Angebot heißt.

Studis jobben oft in der Gastronomie

In Bochum bildet die Gastronomie einen der Schwerpunkte der Branchen, in denen Studierende arbeiten. Das DGB Campus Office hat deswegen Torsten Gebehart, Sekretär der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), an die Ruhr-Universität eingeladen, um vor Ort über die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen in der Branche zu berichten und Fragen von betroffenen Studierenden zu beantworten. „Viele Studierende arbeiten in der Gastronomie und wissen gar nicht, welche Rechte sie haben“, sagt Torsten Gebehart. Es gibt aber Tarifverträge, die auch für studentische ArbeitnehmerInnen in der Gastronomie gelten. Diese regeln Mindestlöhne und weitere Rechte der Angestellten – und zwar unabhängig davon, ob es sich um studentische Aushilfen oder Festangestellte in der Gastronomie handelt. „Zum Beispiel wissen die wenigsten Studierenden über ihre Rechte Bescheid, was Urlaubsregelungen und Weihnachtsgeld angeht“, berichtet Torsten Gebhart weiter. Der Soziologe Pierre Bourdieu beschreibt den Trugschluss mancher, vor allem junger Angestellter aus deren innerer Perspektive etwa so: Ich arbeite in einem Szene-Lokal. Das gibt mir soziales Prestige und ich gehöre irgendwie dazu. Wieso sollte ich mich als Arbeitnehmer sehen und meinem Chef gegenüber meine Rechte einklagen? „Das denken vielleicht manche“, führt Torsten Gebehart den Gedanken weiter, „aber gerade heutige Studierende sollten dabei immer bedenken, dass auch sie 45 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen müssen, um später die volle gesetzliche Rente zu erhalten. Wenn ich Jahre während meines Studiums etwa in einer Kneipe jobbe und darauf verzichte, dass mein Arbeitgeber oder meine Arbeitgeberin meinen Job sozialversicherungspflichtig anmeldet, dann sammle ich in der Zeit auch keine Punkte für die Rentenversicherung.“ Torsten Gebehart berichtet auch, dass es für die Gastronomie Tarifverträge gibt und dass sich die meisten Studierenden kaum an die Gewerkschaft wenden, wenn sie unterbezahlt sind, ihren Urlaub nicht dann nehmen können, wann sie es möchten, oder bei der Erstellung von Schichtplänen vom Chef nicht gefragt werden. „Da werden viele Möglichkeiten der Mitbestimmung verschenkt, wenn beispielsweise kein Betriebsrat vorhanden ist“, konstatiert Torsten Gebehart. Er selbst hat als Studierender mit studierenden KollegInnen einen Betriebsrat gegründet und ist über die positiven Erfahrungen damit überhaupt erst überzeugter Gewerkschafter geworden. „In den Medien werden Gewerkschaften und ArbeitnehmerInnenrechte oft fälschlicherweise als Hemmnis für Wirtschaftswachstum und die Entstehung neuer Jobs dargestellt“, meint er, „aber gute Arbeitsbedingungen gibt es da, wo Leute sich zusammenschließen und sie erkämpfen – mit Rückendeckung der Gewerkschaften.“ Torsten Gebehart möchte mit den Studierenden der Ruhr-Universität in einen Dialog treten: „Über die allgemeinen gesetzlichen Rechte aufzuklären ist das eine, aber wir wollen die Studierenden auch individuell beraten, damit das Beste für sie herauskommt.“ Aller Kündigungsschutz nützt zum Beispiel gar nichts, wenn Studierende einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag haben. „Alle haben die gleichen Rechte, aber zum Schutz der einzelnen ArbeitnehmerInnen muss immer genau abgewogen werden, wer sich wie weit aus dem Fenster lehnen sollte. Auch dafür sind wir von der Gewerkschaft da“, schließt Torsten Gebehart.

Über das aktuelle Beratungs- und Veranstaltungsangebot und die Kontaktdaten des DGB Campus Office und des Hochschulinformationsbüros der GEW könnt Ihr Euch auf dieser Seite informieren:
www.co-ruhruni.de
Die kostenlosen Sprechstunden finden in der Vorlesungszeit im Studierendenhaus im Raum SH 016 statt – in der vorlesungsfreien Zeit nach Vereinbarung:

DGB-Campus Office: donnerstags 14 – 16 Uhr und nach Vereinbarung

GEW-Hochschulinformationsbüro: freitags 10 – 12 Uhr und nach Vereinbarung

Die Informations- und Beratungsveranstaltung „Vom Vapiano bis ins Bermudadreieck – Mindestlöhne in der Gastronomie“ findet am Montag, 13. Mai 2013, um 19 Uhr im KulturCafé der Ruhr-Universität statt.

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