Bild: Kommentar: Vom gesellschaftlichen Verhältnis zu Religionen

Das Bundesarbeitsgericht hat vergangene Woche entschieden, dass kirchliche Einrichtungen muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs verbieten dürfen. Es ging um eine Krankenschwester, die lange in einem evangelischen Krankenhaus in Bochum gearbeitet und dann aufgrund von Elternzeit und Krankheit eine längere Pause gemacht hatte. 2010 wollte sie bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unbedingt ein Kopftuch tragen – und wurde deswegen freigestellt.

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Bild: Lächeln dank Luxus: Bischof Tebartz-van Elst., Der Limburger Bischof Tebartz-van Elst erhitzt (noch immer) die Gemüter Foto: Christliches Medienmagazin pro

Seit einigen Wochen beschäftigen sich Medien und Öffentlichkeit mit dem Skandal um den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Die Baukosten der neuen bischöflichen Residenz des Bistums Limburg sorgen für Wirbel in der katholischen Kirche. Offenkundige Maßlosigkeit und realitätsfremde Bauvorhaben prallen gegen das christliche Grundverständnis vieler Bürgerinnen und Bürger. Auch in Bochum sorgt das Verhalten des Bischofs für Kopfschütteln.

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