In besagter Ausgabe wurde im Artikel von „Entwarnung“ gesprochen, was nicht behauptet werden kann. Die Interventionsgrenze für belastete Räumlichkeiten beträgt 3000 ng/m³, weswegen die Verwaltung der RUB auch sämtliche Räumlichkeiten, die diesen Wert überschreiten, gesperrt hat. Die aktuell gültige maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) für eine Aufenthaltsdauer von acht Stunden pro Tag am Arbeitsplatz beträgt laut Deutscher Forschungsgemeinschaft allerdings 3000 ng/m³. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass die akute Toxizität von PCB verhältnismäßig gering ist, wobei die chronische Belastung mit PCB als durchaus gefährlich einzustufen ist. Nach jahrelanger Exposition kann es also zu Krebs führen. Unbedenklich sind damit nur Neubauten oder kernsanierte Gebäude.

Sanierungsmaßnahmen erfolgen

Die Sanierung der Gebäude der N- und G-Reihe werden, ab einer Konzentration von 300 ng/m³, vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) durchgeführt. Die komplette Beseitigung ist jedoch nicht sofort zu erreichen. Dafür wäre eine Kernsanierung der Gebäude notwendig. Allerdings finden Vorabsanierungen statt, bis jene möglich ist. Es gilt aber auch anzumerken, dass durch die verschiedenen Beschaffenheiten der PCB-Quellen innerhalb der Räumlichkeiten diese vorläufigen Maßnahmen unterschiedlich erfolgreich sind. Dementsprechend ist es besonders ratsam in belasteten Räumen so oft wie möglich zu lüften, um das Risiko der PCB-Aufnahme zu verringern.

Das in der :bsz 1113 erwähnte Biomonitoring ist ein freiwilliges Angebot für MitarbeiterInnen, allerdings lassen die bisweilen erfassten Werte keine statistische Auswertung zu. Zwar sind die Werte bisher nicht besorgniserregend, aber sie unterliegen genauer Beobachtung.

:Dennis Rosinski