Bild: Rat der Stadt Bochum: Nach einem Rechtsstreit müssen Ausschüsse und Gremien nun neu besetzt werden. , Fraktion Die Partei/Stadtgestalter erhält Recht Bild: stem

Kommunalpolitik. Aufgrund von Absprachen, die gegen das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verstoßen, müssen Ausschüsse im Rat der Stadt Bochum neu besetzt werden. 

Mit einer Rüge weist das Oberverwaltungsgericht Gelsenkirchen die Fraktionen der CDU, der Grünen, der FDP und der UWG: Freie Bürger im Bochumer Stadtrat zurück. So seien Absprachen, die verhindern sollten, dass die Fraktion bestehend aus „Die Partei“ und „Stadtgestalter“ einen Ausschusssitz erlangt, nicht rechtmäßig. „Dies widerspricht dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes”, erklärte das Gericht seine Entscheidung. Damit einhergehend verfügte es, dass die Ausschüsse aufzulösen und neu zu besetzen sind. Diese müssten spiegelbildlich zum Kräfteverhältnis der Fraktionen im Rat gebildet werden, so das Urteil. 

Zur Klage kam es, nachdem Grüne und CDU ihre Stimmen an die Fraktionen FDP und UWG abgaben, die dadurch jeweils einen Sitz anstelle der größeren Fraktion Partei/Stadtgestalter erhielten. So haben zwei Ratsmitglieder der Grünen ihre Stimmen an die Wahlliste der FDP und zwei Ratsmitglieder der CDU ihre Stimmen auf die Wahlliste von UWG verteilt. Sie sahen die Fraktionsbildung aus Partei und Stadtgestaltern als einen parlamentarischen Trick an, um sich Ausschusssitze zu erheischen. Im Dezember musste die Besetzung der Ausschüsse nach den Kommunalwahlen im September bereits einmal wiederholt werden. Damals bildeten Partei und Stadtgestalter überraschend eine Fraktion und erhielten so durch ihre kombinierte Sitzmacht Anspruch auf Ausschusssitze, die sie alleine nicht gehabt hätten. Doch die Absprache wurde vom OVG Gelsenkirchen abgewiesen. „Das Wahlergebnis gibt nicht mehr die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum wieder“, erläuterte das Gericht. Stattdessen beruhe das Kräfteverhältnis in den Ausschüssen auf einem „kollusiven Zusammenwirken einzelner Fraktionen“. Eine Neubesetzung der Ausschüsse wird voraussichtlich in der kommenden Ratssitzung am 4. Februar geschehen, falls die Fraktionen den Rechtsstreit nicht weiterführen, was derzeit nicht wahrscheinlich scheint.      

  :Stefan Moll

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