Bild: Die Latinumspflicht wurde beigesetzt: Darum wollen wir trinken – Ergo bibamus! , In trockenen Tüchern? Gesetzesänderung für Lehramtsstudierende nur vage Foto: flickr/stefan c (CC BY 2.0); Bearbeitung: ken/alx
Das Latinum wird für den Master of Education in eingen Fächern abgeschafft. Das beschloss der Landtag NRW letzte Woche im Rahmen der Änderung der Lehrerzugangsverordnung (LZV). In anderen Fächern wie Geschichte sind nur noch „Lateinkenntnisse auf dem Niveau des kleinen Latinums“ nachzuweisen. Für wen genau die Gesetzesneuerung gilt, welche Änderungen noch erhofft werden und wie die RUB die bewusst schwammige Formulierung umsetzen könnte, erfahrt Ihr auf hier. Man könnte sagen „Die Sache ist im Hafen“ oder, der Erinnerung wegen: „Res est in portu“.
 
:Die Redaktion
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