Wahlkampf. Die Bundestagswahl unter verheißungsvollen Vorzeichen: Die Wahlkampfhütte der LINKEN in Bochum wurde am 21. August Ziel eines Einbruchs. Bei der örtlichen Polizei wurde Anzeige erstattet.

„Mit brachialer Gewalt“ sei das Türschloss zur Wahlkampfhütte der LINKEN an der Kortumstraße aufgebrochen worden. Amid Rabieh, Geschäftsführer und Kreissprecher für DIE LINKE Bochum, vermutet, dass der Einbruch mit „politischen Forderungen“ zusammenhängt. Von welchen Motiven diese TäterInnen geleitet wurden, bleibt zunächst offen. Die Kreativität ihres Protestes ist jedenfalls fragwürdig: Wahlkampfmaterialien wurden zerstört und entwendet und es wurde auf den Boden uriniert. 

Es ist nicht das erste Mal, dass die Links-Partei mit Drohungen und Gewalt konfrontiert wird: „Dieser Angriff auf unsere Wahlkampfhütte reiht sich ein in eine Vielzahl von Anschlägenauf mein Wahlkreisbüro“, erklärt die Bochumer Wahlkreiskandidatin und Bundestagsabgeordnete Sevim Dağdelen. 

Die Partei präsentiert sich jedoch selbstsicher: „Wir lassen uns durch solche Aktionen nicht einschüchtern, im Gegenteil. Wir werden noch präsenter sein: Vor Ort, auf der Straße und in unserer Wahlkampfhütte, die in kürzester Zeit auch wieder in bester Ordnung ist“, verspricht Amid Rabieh. 

Unbeeindruckt, unbeirrt

Zuversichtlich zeigte sich DIE LINKE in Bochum auch während ihres Sommerfestes am 26. August auf dem Dr.-Ruer-Platz. Rund 800 BesucherInnen kamen, um Amid Rabieh, Sevim Dağdelen und die Bundesfraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht reden zu hören. Im Hintergrund das „Zeit für Veränderung“-Transparent. Von Nervosität nichts zu spüren. Die RednerInnen treten optimistisch auf und halten ihren politischen Kurs: Familienhilfe, 12-Euro-Mindestlohn, steuerliche Entlastungen für Klein- und MittelverdienerInnen, Vermögenssteuer und so weiter. Der politische Wind dreht sich. Bleibt uns nur zu hoffen, dass nicht auch jemand gegen ihn pinkelt. 

:Marcus Boxler

Bild: Wohnungs-Leerstand in NRWs Städten: Lieber Sanieren statt Planieren. , Mieterverein will Zweckentfremdung von Wohnungen verhindern Foto: sat

In den letzten Wochen wurde das Thema „Wohnleerstand in Bochum“ viel besprochen – dies lag auch an der Hausbesetzung in der Herner Straße 131 (:bsz 1127, :bsz 1129, :bsz 1133). Als Resultat der Besetzung kann wohl die Forderung einer Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung, §10 WAG, verbucht werden. Die InitiatorInnen der Satzung sind Die Linke, der Mieterverein und weitere wohnpolitische Aktive. Mit der neuen Satzung will man die Wohnpolitik in Bochum verbessern; unter anderem werden leerstehende Wohnungen meldepflichtig. „Niemand von uns behauptet, dass eine Zweckentfremdungssatzung alle wohnungspolitischen Probleme in Bochum löst. Wir brauchen außerdem dringend kommunalen gemeinnützigen Wohnungsbau und ein Programm zum Aufkauf und zur Sanierung von Leerstand“, so Horst Hohmeier, Mitglied der Linken im Stadtrat.

WohneigentümerInnen von leerstehenden Objekten müssen der Stadt gegenüber erklären, warum der Wohnraum leer steht und nicht vermietet wird. Die Stadt hilft bei triftigem Grund, die Vermietungshindernisse zu bewältigen. Sieht diese allerdings keinen Grund für den Leerstand, kann sie ein Bußgeld verhängen.

Der Bochumer Stadtrat hat bis zur nächsten Sitzung am 31. August Zeit, einen Satzungsentwurf darzulegen.

Wieso mit Dringlichkeit?

Im Koalitionsvertrag der CDU und FDP steht deutlich, dass die Zweckentfremdungsverordnung abgeschafft werden wird. „Das Bundesrecht enthält bereits einen weitreichenden Mieterschutz. Darüber hinausgehende landeseigene Regelungen sind daher nicht erforderlich“, so die Begründung im Koalitionsvertrag. 

Satzungen, die zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung in Kraft sind, haben also die Berechtigung, eine Legislaturperiode, fünf Jahre, zu bestehen. „Es spricht also alles dafür, nunmehr kurzfristig eine Zweckentfremdungssatzung zu beschließen und sich danach Gedanken darüber zu machen, wie restriktiv sie angewendet werden soll“, so die Empfehlung von Michael Wenzel, Geschäftsführer Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e. V.

an den Bochumer Stadtrat. Weiterhin plädiert Wenzel für das „Fördern und Fordern“, anstatt mit der „Bußkeule“ zu schwingen. „Dies setzt jedoch voraus, dass man überhaupt in der Lage ist, zu fordern. Nur eine existierende Zweckentfremdungssatzung gibt der Stadt das notwendige Instrumentarium in die Hand.“

In den Städten Bonn, Dortmund, Köln und Münster sind Satzungen zum Schutz und Erhalt des Wohnraums erlassen. An denen möchte sich Wenzel orientieren, um den Arbeitsaufwand zu verkürzen und somit eine schnellere Umsetzung und einen Beschluss zu gewährleisten.

Zum Hintergrund

Zweckentfremdung von Wohnraum bedeutet, diesem eine andere Verwendung zukommen zu lassen als einen dauerhaften Wohnzweck.

Dies beinhaltet die Umnutzung von Wohnfläche in Gewerberaum zu Lagerfläche – zum Beispiel über einem Geschäft und die Verwendung des Wohnraums als Ferienwohnung.

In Bochum stehen laut Wohnungsmarktbericht der Stadt zur Zeit über 7.500 Wohnungen leer.

:Sarah Tsah

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