Bild: Kommentar: Vom gesellschaftlichen Verhältnis zu Religionen

Das Bundesarbeitsgericht hat vergangene Woche entschieden, dass kirchliche Einrichtungen muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs verbieten dürfen. Es ging um eine Krankenschwester, die lange in einem evangelischen Krankenhaus in Bochum gearbeitet und dann aufgrund von Elternzeit und Krankheit eine längere Pause gemacht hatte. 2010 wollte sie bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unbedingt ein Kopftuch tragen – und wurde deswegen freigestellt.

Das von der Klinik geforderte unreligiöse Auftreten der nicht-christlichen MitarbeiterInnen sei rechtens, so das Gericht. Dieses umstrittene Urteil setzt sowohl den gesellschaftlichen Streit um die Rechte der Kirchen als auch den um das Kopftuch fort. Die Klage der Muslimin selbst wurde allerdings zurück an das Landesarbeitsgericht verwiesen, um zu klären, ob ein Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft auch tatsächlich eine kirchliche Einrichtung darstellt und dort entsprechende arbeitsrechtliche Regelungen gelten. Angesichts der Finanzierung christlicher Krankenhäuser durch Steuermittel – die kirchlichen Träger tragen hier finanziell nichts – bleibt zu hoffen, dass dies verneint wird.

Lebensführung und Glaubenssymbole

Generell ist das gesonderte Arbeitsrecht der kirchlichen Einrichtungen in Deutschland mehr als nur fragwürdig. Jenes erwartet von ArbeitnehmerInnen in ihrer Lebensführung eine Übereinstimmung mit den kirchlichen Glaubens- und Moralvorstellungen. Zu den Folgen gehören beispielsweise Kündigungen wegen begangenen Ehebruchs – und bei katholischen Einrichtungen auch wegen einer Scheidung und erneuten Heirat. Reichlich willkürlich ist es darüber hinaus, angestellten Andersgläubigen das Tragen von religiösen Symbolen zu verbieten. Wer selbstsicher seinen Glauben hat, die braucht den von anderen nicht unsichtbar zu halten.

Nun ist das Kopftuch für Musliminnen nicht zwingend ein Bestandteil ihres Glaubens. Die meisten Musliminnen in Deutschland tragen kein Kopftuch – und auch von den religiösen tut das nur etwa die Hälfte. Einigen ist es als Symbol und Praxis des Islam wichtig, einige tragen es mehr aus traditionellen Gründen, während andere es als überholt ablehnen. Bei manchen Kopftuchträgerinnen besteht tatsächlich ein sozialer Druck, es zu tragen – doch ist das klar die Ausnahme und nicht die Regel. Das Kopftuch sollte daher grundsätzlich nicht problematischer bewertet werden als andere religiöse Symbole. Es besteht also kein rationaler Grund, warum eine Krankenschwester oder generell Arbeitnehmerin kein Kopftuch tragen darf. Und das gilt auch für kirchliche Einrichtungen oder den öffentlichen Dienst.

Die Anerkennung der Musliminnen

Dass Lehrerinnen in der Hälfte der deutschen Bundesländer kein Kopftuch tragen dürfen, ist ein Unding. Ja, selbst bei Polizistinnen und Soldatinnen wäre ein zur Uniform passendes Kopftuch vollkommen in Ordnung. Schreibt das hier ein islamophiler Kopftuchfreund? Nein, ich sehe alle monotheistischen Religionen sehr kritisch, halte das Kopftuch als religiöses Symbol für überholt und bevorzuge es deutlich, wenn auch Frauen sich vor allem praktisch kleiden. Doch ist Freiheit immer auch die Freiheit der Andersdenkenden, Andersgläubigen und Andersempfindenden. Unsere Gesellschaft muss diesbezüglich noch einiges lernen.

:Gastautor Patrick Henkelmann

 

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