Bild: „Nicht mehr unkontrolliert fortpflanzen?“ Mit der Katzenschutzverordnung wird dem Leid von Katzen entgegengewirkt. , Katzenschutzverordnung für Bochum Bild: tom

Tierschutz. Mit Beginn des neuen Jahres ist die Katzenschutzverordnung für Bochum in Kraft getreten. Diese hat zum Ziel, eine Überpopulation zu vermeiden und Krankheitsübertragungen einzudämmen.

„Viele Katzen verelenden, vielfach unbemerkt, weil sich die Katzen in Verstecke zurückziehen“, erklärt Sebastian Pewny, Mitglied der Grünen im Rat und stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung. Er hat die neue Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht. Diese sieht vor, dass nicht nur freilebende Katzen, sondern auch sogenannte Freigänger, also Katzen, die eineN HalterIn haben, aber Freigang im Stadtgebiet genießen, kastriert, gekennzeichnet (durch Tätowierung oder Chip) und registriert sein müssen. Für fortpflanzungsfähige Katzen gilt ein Auslaufverbot.
„Ausgehend von wissenschaftlichen Schätzungen zur Populationsdichte von Katzen ist für Bochum eine Population von 58.000 Freigängerkatzen und 9.000 bis 10.000 verwilderten Hauskatzen anzunehmen“, erklärt Pewny. Aus diesem Grund sind viele Katzenjunge von Beginn an unterernährt und immungeschwächt. Außerdem tragen sie die Parasitenkrankheit Toxoplasmose, die sich auch auf den Menschen überträgt und vor allem für Schwangere gefährlich ist. 

Übergreifender Tierschutz

Auf diese Weise wird nicht nur den Katzen geholfen, sondern auch andere Tierarten werden vor dem Aussterben bewahrt. „Eine Freigängerkatze erlegt im Schnitt 33 Singvögel im Jahr, eine verwilderte Katze 50 Singvögel. Hinzu kommen Reptilien, Amphibien und Kleinsäuger“, erklärt Pewny. Da die Zahl der erlegten Tiere über der des jährlichen Nachwuchses liege, könne dies zum Aussterben einzelner Tierarten führen. Die rot-grüne Koalition sei sich der aus der unkontrollierten Populationsvergrößerung resultierenden Problematiken bewusst gewesen und habe Tierschutzverbände sowie -vereine in ihrem Bestreben, eine Populationsverringerung zu erzielen, unterstützen wollen.
Die vorliegende Verordnung gewährleistet zudem Rechtssicherheit für aktive Vereine, die auf Grundlage ebendieser nun auch Freigängerkatzen in Unkenntnis des Besitzers/der Besitzerin kastrieren dürfen. Vor der Verordnung war dies ein Fall von Sachbeschädigung. Die Kombination aus Kastrations- und Kennzeichnungspflicht hat sich bereits in vielen Gemeinden und Städten bewährt.
Pewny resümiert: „Ich denke, wir haben damit allen Katzenliebhabern und insbesondere den vielen ehrenamtlichen Helfern in den Tierschutzvereinen den Rücken gestärkt und sind in Sachen Tierschutz in Bochum einen Schritt weiter gekommen. Sie fragen wie ich zu der Verordnung stehe? Ich liebe sie so sehr, wie ich auch Katzen liebe!“

:Tobias Möller

 

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