Bild: Staatliche Bildung: Ein Grundrecht, das nicht kommerzialisiert werden darf., Historische UN-Entscheidung Bild: freepik, Bearbeitung: sat

Am 11. Juli beschloss der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHRC) in einer Resolution, dass alle Staaten in die Regulierung der privaten und stärker in die staatlichen Bildungsträger investieren müssen. Negative Auswirkungen auf die Kommerzialisierung der Bildung sollen so vermindert werden.

Während der 32. Sitzung der UNHRC zum Recht auf Bildung wurde die Resolution „A/HRC/32/L.33“ beschlossen. Alle 47 Mitgliedsstaaten der UNHRC stimmten zu, Privatisierung von Bildung entgegen zu wirken, indem sie Rahmenbedingungen schaffen, um private Bildungsträger stärker zu regulieren. Andernfalls könne es sonst zu negativen Folgen für das Menschenrecht auf Bildung kommen, besonders im globalen Süden sehen die Vereinten Nationen die Gefahr. 

Durchbruch in der UN-Geschichte

Vorherige Resolutionen sprachen das Thema am Rande an – diesmal ist die Kommerzialisierung der Bildung Hauptthema. Mit dieser Resolution wird anerkannt, dass die Privatisierung von Bildung Bedenken aufwirft. „Sehr erfreulich ist zu sehen, dass erstmalig in einer UN-Resolution Staaten dazu aufgefordert werden, so viel wie möglich ihrer finanziellen öffentlichen Ressourcen in die Bildung zu investieren, um Bildung als öffentliches Gut zu stärken und zu fördern“, so Dr. Kambiz Ghawami, Geschäftsführer des World University Services (WUS).

Die Resolution wird weltweit von vielen Organisationen begrüßt, denn so bekommt der Kampf gegen die Privatisierung von Bildung ein weiteres Instrument an die Hand, und zwar auf internationaler Ebene. Die Staaten werden ihrer Verpflichtung, den Bildungsbereich zu fördern, nun nachkommen müssen.

:Sarah Tsah

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