Immer wieder gibt es Fälle von Gewalt und anderen Rechtsbrüchen bei der deutschen Polizei. Oft kommt man kaum hinterher, weil sich die Meldungen überschlagen. Ein paar beispielhafte Fälle. 

Contentnote: Frauenfeindliche Polizeigewalt 

Manche Themen eigenen sich nur bedingt für die :bsz. Wenn wir mittwochs eine Ausgabe planen, die erst eine Woche später erscheint, ist manches bereits überholt. Hier sollte es eigentlich um Hausdurchsuchungen gehen, die wegen Likes auf Twitter durchgeführt wurden. Doch natürlich fällt es der Polizei schwer, seit diesem Fall nicht wieder jeden Tag mehrfach etwas neues Fragwürdiges anzustellen. Statt diesem einen Fall also einfach mal zwei Ausschnitte aus dem Polizeialltag. 
Letzte Woche wurde bekannt, dass Polizeibeamte der Dortmunder Nordwache im Januar 2021 und Februar 2022 zwei Frauen bei Einsätzen sexistisch beleidigt, gedemütigt, geschlagen und getreten haben sollen. Beschuldigt wird in beiden Fällen der Polizist Malte F., der eine 32-jährige Erzieherin und eine 26-jährige Studentin zusammengeschlagen und beleidigt zu haben, während andere Beamte seelenruhig zugeschaut haben. Die Anwältin der beiden, Lisa Grüter, kennt viele solcher Fälle. Fehlverhalten wird dabei meist von den Kolleg:innen gedeckt, und die Staatsanwaltschaften stellen Verfahren gern und schnell ein. 
Ein Berliner Polizist hat über die Polizeidatenbank die persönlichen Daten einer Frau abgefragt, die er kurz zuvor als Zeugin in einem Strafverfahren vernommen hatte. Der Grund: Er wollte sie nach einem Date fragen. Solche Fälle sind deutschlandweit verbreitet. Eine Pflicht der Vorgesetzten, dies zu unterbinden, gibt es nicht. Auch bei den Drohbriefen, die im Kontext des sogenannten NSU 2.0 verschickt wurden, kamen die dafür nötigen Daten aus Polizeidatenbanken. Die Strafe für solche Abfragen: Bußgelder. Können wehtun, im Dienst bleiben die Leute trotzdem.          

                  :Jan-Krischen Spohr

 

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