Bild: Symbolbild, Betreiber gehen gerichtlich gegen Streikende vor Bild: bena

Seit knapp 2 Monaten läuft der Streik der nicht-ärztlichen Beschäftigten an sechs Unikliniken in NRW. Dabei scheint sich die geringe Verhandlungsbereitschaft der Klinikbetreiber, die nun statt zu Gesprächen lieber zu Gerichtsterminen einladen lassen, fortzusetzen. 

Das Klinikpersonal ist überlastet. Nicht erst seit der Pandemie werden die Arbeitsbedingungen, Überlastung und zu niedrige Bezahlung in der Pflege und im Gesundheitswesen allgemein bemängelt. Nachdem ein von gewerkschaftlicher Seite aufgestelltes, 100-tägiges Ultimatum zum Beginn von Tarifverhandlungen seitens der Arbeitgeber zu keinerlei Bewegung geführt hat und Einladungen zu Gesprächen nicht angenommen wurden, gab es im April zunächst Warnstreiks. Als auch diese zu keinerlei Änderungen führten, war abzusehen, was als nächstes passiert: 98 % der bei ver.di organisierten Beschäftigten hatten sich für einen Streik ausgesprochen, und dieser Arbeitskampf an den sechs Unikliniken in Essen, Köln, Bonn, Aachen, Münster und Düsseldorf läuft nunmehr seit Mai. Medial hält sich die Berichterstattung über das Thema jedoch weiterhin in Grenzen. Oft liest man sogar Artikel, in denen ein Interview-Partner von der Belastung für die Krankenhäuser und  Patient:innen spricht, die dieser Streik bedeute. Gerne zeigt man sich dann auch verständnisvoll für die Forderungen der Beschäftigten, aber kritisiert die Methoden.  

Für ver.di ist jedoch klar, dass die eigentliche Gefährdung für die Gesundheitsversorgung aus einer anderen Richtung kommen. Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens, fehlende Investitionen und fehlende Personalbemessungsvorgaben sorgten nicht nur für eine Überlastung der Beschäftigten, sondern dadurch schlussendlich auch für eine Flucht aus dem Gesundheitssektor in andere Berufe. Der Tarifvertrag Entlastung soll Abhilfe schaffen, indem er beispielsweise klare Verhältniszahlen zwischen Pflegepersonal und Patient:innen festlegt sowie Ausgleichszahlungen vorsieht, wenn diese nicht erfüllt werden. Auch die Situation der Auszubildenden müsse verbessert werden, um die Sicherung zukünftigen Personals zu garantierten. Nachdem nun also alle Versuche, die Situation ohne langfristige Streiks zu lösen, bei Landesregierung und Klinikvorständen auf taube Ohren stoßen, sah man sich gezwungen, dieses Mittel zu wählen.  

Die Uniklinik Bonn hat sich nun jedoch für einen ganz anderen Schritt entschieden, und ist damit relativ schnell vor die Wand gefahren. Vergangene Woche versuchte die Uniklinik die Streiks der Beschäftigten per Gerichtsbeschluss zu unterbinden. Die Forderungen seien „nicht erstreikbar“, der Streik somit rechtswidrig. Im Interesse der Patient:innen könne man weitere Streiks nicht hinnehmen. Ver.di kritisierte diese Entscheidung scharf, Essener Beschäftigte, die den Klinikvorstand zu einer Stellungnahme aufforderten, seien daraufhin auf Forderung eben jenes Vorstandes durch die Polizei der Räumlichkeiten verwiesen werden. Das Amtsgericht Bonn wies die Klage am 14. Juni dann ab, und entkräftete alle Kritikpunkte der Klinikbetreiber. Beobachter:innen zufolge war die Verhandlung geprägt von aggressivem Ton und Vorwürfen zwischen den beiden Parteien. Nun forderte ver.di erneut dazu auf, endlich auf die Forderungen der Streikenden einzugehen, statt weiter den gerichtlichen Weg gegen die Beschäftigten einzuschlagen. Nach Ultimatum, Gesprächsangeboten und Streiks wäre es an der Zeit, dass die Kliniken und die Landesregierung endlich auf diejenigen zugeht, auf deren Schultern eine Hauptlast der Gesundheitsversorgung liegt. Mit Klatschen auf dem Balkon, Pralinen und Blumensträußen lässt sich genauso wenig ein Pflegenotstand lösen wie mit dem Versuch, Streiks gerichtlich zu unterbinden. 

 :Jan-Krischan Spohr

 

 

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