Bild: Symbolbild, Der Juni in der deutschen Protestgeschichte Bild: Marek Petersen

Drei Momente der deutschen Protestgeschichte, die nicht vergessen werden sollten: Der Tod Benno Ohnesorgs, der Hamburger Kessel und die Proteste gegen den G8 Gipfel in Heiligendamm. Denn Rechtsbrüche und Gewalt sind nicht neu, sondern gehören zum bewährten Repertoire der Polizei. 

In den letzten Wochen jährten sich einige der einschneidendsten Ereignisse in der deutschen Nachkriegs-Protestgeschichte. Am 2. Juni 1967 wurde der Student Benno Ohnesorg nach einer Demonstration von einem Polizisten erschossen, aus nächster Nähe, ohne Provokation. Der Polizist wurde selbstverständlich entgegen vielen Beweisen und Aussagen, die vom Gericht keine Beachtung fanden, freigesprochen, auch so etwas hat schließlich Tradition. 

Ebenfalls im Juni, 1986 demonstrierten Tausende gegen das Kernkraftwerk Brokdorf in Schleswig-Holstein. Die Anreise einiger endete jedoch verfrüht, denn am 7. Juni wurden Demonstrationsteilnehmer:innen auf dem Weg zum Kraftwerk von der Polizei gewaltsam aufgehalten. Autos der Anreisenden wurden gezielt durch Polizeibeamte angegriffen und zerstört. Rückblickend ist es verwunderlich, sind doch Automobile heutzutage das höchste, zu schützende Gut für die deutsche Polizei. Man kann davon ausgehen, dass auch intern auf diesen Angriff auf das deutscheste aller Heiligtümer mit Scham und Reue zurückgeblickt wird. Direkt am nächsten Tag kam es in Hamburg zu einer unangemeldeten Demonstration gegen die Gewalt des Vortages. So eine Dreistigkeit konnte man sich natürlich nicht bieten lassen, und entschied sich dazu, die Teilnehmer:innen für knapp 13 Stunden einzukesseln und ihnen unter anderem den Zugang zu Toiletten zu verweigern. Als Taxifahrer:innen den Eingekesselten freie Fahrten nach Hause anboten, entschieden sich die Einsatzkräfte dazu, spontan auch noch deren Autos anzugreifen. Wo man schon mal dabei war. 838 Ingewahrsamnahmen und 22 Festnahmen waren das Ergebnis der Polizei. Ermittlungsverfahren gab es dann nur 15, aber dafür hat es sich sicherlich gelohnt. Das Verwaltungsgericht Hamburg erklärte den sogenannten „Hamburger Kessel“ später für rechtswidrig. Wegen 861-facher Freiheitsberaubung wurden tatsächlich vier Polizeiführer… verwarnt. Zumindest erhielten die Eingekesselten im Nachhinein 200 DM Schadensersatz, damit sollte man heutzutage auch nicht mehr rechnen.  

Ein Schritt in die jüngere Vergangenheit: Auch zum G8-Gipfel in Heiligendamm gab es große Proteste. Tausenden gelang es auch hinter die Absperrungen zu gelangen und teilweise alle Zufahrten zum Austragungsort zu blockieren. Auch hier gab es wieder in Best-Of der deutschen Polizei. Großeinsätze, Razzien, Gewalt, Zivilbeamte, die in der Demonstration versuchten Straftaten zu provozieren, Falschmeldungen, alles war dabei. Im Nachhinein wurde natürlich wieder einiges als rechtswidrig erklärt, wenn sich jedoch eines 

gezeigt hat, ist das so eine Beurteilung durch ein Gericht noch lange nicht heißt, dass man es in Zukunft anders machen wird. Mit Rasierklingen gefüllte Früchte gehörten zu der Bewaffnung der linksradikalen Gewalttäter, zumindest in der Fantasie der Polizei, wie sich später herausstellte. Eine Eskalation, die jedoch bisher glücklicherweise sondergleichen geblieben ist, war der Einsatz der Bundeswehr. Aufklärungsflugzeuge flogen mehrfach über die Demonstration und machten Aufnahmen. Erst 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht  bestätigt, dass der Einsatz rechtswidrig war. Auch der tiefe Flug, der mit enormer Lärmentwicklung einherging, wurde dabei kritisiert.  

Einige Muster lassen sich schwer übersehen. Einsätze, die im Nachhinein für rechtswidrig erklärt werden – völlig ohne handfeste Folgen, laffe Strafen oder Abmahnungen für die Verantwortlichen und immer größere Einschränkungen der Versammlungsfreiheit sind ganz offensichtlich nichts Neues. Ein kleiner Blick in die Vergangenheit hilft, sich zu erinnern, welche Mittel der Polizei im Kampf gegen ihren Lieblingsfeind recht sind.                                                   
       

  :Jan-Krischan Spohr

 
 

0 comments

You must be logged in to post a comment.