Bild: Symbolbild, Das neue Entlastungspaket schließt Geringverdiener von der Energiepreis-Pauschale aus. Bild: CC0

Kommentar. Die Bundesregierung hat kürzlich eine Energiepreis-Pauschale in Höhe von 300 € für steuerpflichtige Arbeitnehmer beschlossen als Reaktion auf die gestiegenen Energiepreise. Fraglich ist, ob Stundent:innen ebenfalls von den geplanten Entlastungen profitieren können.

Deutschlandweit greifen alle möglichen Verbraucher:innen tiefer in die Tasche – besonders an der Tankstelle. Der Krieg in der Ukraine und die steigende Nachfrage nach Rohöl haben für eine rasante Spritpreiserhöhung gesorgt, aber auch die Strompreisentwicklung setzt vielen Haushalten zu. Deshalb hat die Bundesregierung am 24.03.2022 ein Entlastungspaket beschlossen, um den steigenden Energiekosten entgegenzuwirken. Im Vordergrund des Entlastungspakets steht eine Energiepreis-Pauschale. Von dieser Pauschale können alle einkommensteuerpflichtigen Bürger:innen profitieren. Die Pauschale soll in Form von einer Einmalzahlung in Höhe von 300 € über den Arbeitgeber als Zuschuss an die Erwerbstätigen ausgezahlt werden. Bislang ist geplant, dass der Zuschuss der Einkommenssteuer unterliegt. Alle anderen Verbraucher:innen, die unter dem Steuerfreibetrag (Stand 2022: 9.984 €) liegen, gehen wohl leer aus. Dazu gehören, wie so oft auch, Rentner:innen und der Großteil der Studierendenschaft oder in anderen Worten: Geringverdiener. Viele Student:innen arbeiten lediglich als Aushilfskraft und müssen die Preiserhöhungen nach wie vor alleine tragen. Für manche die den Zuschuss am nötigsten haben, sieht die Bundesregierung bisweilen keine Entlastung durch die Energiepreis-Pauschale vor.  

Das Entlastungspaket der Bundesregierung umfasst jedoch nicht nur die Energiepreis-Pauschale, sondern auch eine geplante Spritpreissenkung von der auch Student:innen profitieren können. Allerdings nur temporär, da die geplante Spritpreissenkung nach Angaben vom Bundesfinanzminister Christian Lindner 30 Cent pro Liter beim Benzin und 14 Cent pro Liter beim Diesel, nur auf drei Monate befristet ist. Außerdem bietet die Bundesregierung ein dreimonatiges ÖPNV Ticket für 9 Euro an. Da die meisten Student:innen zur Zahlung ihres Semestertickets verpflichtet sind, können die meisten auch von dieser Entlastung der Bundesregierung nicht profitieren. Aber auch die restlichen Bürger:innen können sich noch nicht auf das Ticket freuen, denn ab wann dieses nutzbar ist, ist noch unklar.  

In erster Linie erscheint die Energiepreis-Pauschale der Bundesregierung durchaus wie ein hilfreicher Ansatz, um Verbraucher:innen zu unterstützen. Im Ergebnis decken die geplanten Entlastungen leider weder kurzfristig noch langfristig alle belasteten Bürger:innen ab, die unter anderem, wie so oft wieder, Student:innen sind.

 :Miena Momandi

 

 

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