Bild: Symbolbild, Gewalt gegen Frauen nicht immer gleich Bild: CC0

Content Note und Trigger Warnung

Auf dieser Seite geht es um Gewalt und Missbrauch gegen Frauen, unter anderem sexueller Natur. Falls dies ein schwieriges Thema für Euch ist, raten wir, diese Seite lieber zu überspringen. Falls Ihr Euch in einer Situation befindet, in der Ihr Missbrauch erfahrt, haben wir Euch auf Seite 5 eine Liste von Anlaufstellen zusammengestellt, bei denen Ihr Euch melden könnt.

Gewalt gegen Frauen hat viele Facetten: physische, psychische, sexuelle und digitale Gewalt können verschiedene Gesichter annehmen. Auch werden die verschiedenen Arten der Gewalt oft kombiniert, um Frauen einzuschüchtern und zu terrorisieren. Die Täter:innen sind dabei meistens sogar diejenigen, die den Frauen am nächsten stehen. Die kriminalistische Auswertung der Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamts (BKA) von 2020 ergab, dass 37,9% der Täter:innen ein:e ehemalige:r Partner:in ist, während zu 32,3% Ehepartner:innen und zu 29,4% Partner:innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Tat begangen haben. Davon sind 79,1% der Tatverdächtigen männlich und 20,9% weiblich. Die kriminalistische Auswertung zeigt auch, dass sich die Opferzahl von Partnerschaftsgewalt erhöht hat – während die Opferzahl bei 2016 noch bei 133.080 lag, hat sich 2020 die Zahl auf 148.031 erhöht. Aus einer Erhebung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geht hervor, dass jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt durch einen früheren oder aktuellen Partner wird. Auch, wenn die Gewalt gegen Frauen nicht erst bei Partnerschaftsgewalt anfängt, legt diese jedoch offen, worum es den meisten Täter:innen geht: Ein Macht- und Überlegenheitsgefühl. Die patriarchalen Strukturen, die sich durch unser gesellschaftliches Leben ziehen, machen dadurch besonders FLINTA zum Opfer ihrer Gewalt. Weiblichkeit wird als Schwäche verstanden und für Machtspiele ausgenutzt.

Wie sieht Gewalt gegen Frauen aus? Neben den bekanntesten Gewaltformen Häuslicher Gewalt, Femizide und Vergewaltigung, zählen auch Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelungen und Säureattentate als Gewalt gegen Frauen. Jedoch fängt Gewalt nicht erst dann an, wenn Frauen bereits körperlich oder sexuell verletzt werden. Sexuelle und physische Gewalt werden oft von psychischer Gewalt begleitet und sind meistens das Mittel, das Täter:innen nutzen, um Frauen gefügig zu machen. Doch gerade, wie sich viele Betroffene unsicher sind, ob das, was sie erfahren, schon psychische Gewalt ist, holen sie sich oft erst dann Hilfe, wenn die psychische Gewalt von physischer begleitet wird. Jedoch machen es die Täter:innen den Betroffenen oft nicht leicht sich Hilfe zu holen. Durch bewusste Manipulation und Methoden wie gaslighting kontrollieren sie die Betroffenen und erschweren ihnen den Weg sich Hilfe zu holen. 

Durch die voranschreitende Digitalisierung der Gesellschaft sowie die steigende Beliebtheit von Social Media wird gerade die digitale Welt immer häufiger zu dem Ort, an dem sich unterdrückende Strukturen und Missbrauch abspielen. Erpressung mithilfe von Nacktfotos, Cybermobbing und Todesdrohungen sind Formen der Gewalt, die Frauen in der digitalen Sphäre erfahren. Die Anonymität der Täter:innen erschwert meist die Anzeige und Strafverfolgung. Gleichzeitig ist das Phänomen von Cybergewalt noch so jung, dass die Politik noch nicht damit umzugehen schafft. 

Das European Institute for Gender Equality (EIGE) veröffentlichte 2017 ein Papier, in dem sie den EU-weiten Forschungsstand zu Cybergewalt gegen Frauen darstellten. Da es bisher wenig Forschung und Statistiken zu der Thematik gibt, konnte das EIGE kaum Schlussfolgerungen ziehen. Klar ist jedoch, dass Frauen signifikant häufiger von Cybergewalt betroffen sind und, dass diese oft mit Offline-Gewalt einher geht. Dies unterstreicht, dass Cybergewalt eine wachsende Bedrohung für Frauen ist, wenn auch das Problem erst seit einigen Jahren besteht.

Die Regierung erkennt das Problem der Gewalt gegen Frauen an und bietet Betroffenen Hilfe an. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bietet deswegen das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ an – unter der Nummer 0800116016 können sich Betroffene Hilfe holen. Eine weitere Hilfestellung bieten Frauenhäuser, unter frauenhaus-suche.de gibt es Informationen zu der Verfügbarkeit der Frauenhäuser.

Doch viele Stimmen fordern, dass es nicht erst dann Hilfestellungen geben kann, wenn es bereits zu spät ist. Präventive Maßnahmen sind möglich, damit Gewalt überhaupt nicht stattfinden muss. Deutschland hat sich durch die Teilnahme an der Istanbulkonvention auch dazu verpflichtet. Die Konvention, die Deutschland 2011 unterzeichnete und erst 2017 beschloss, ist seit 2018 in Kraft gesetzt. Die Säulen der Konventionen sind die vier P: Schutz (Protection), Prävention (Prevention), Strafverfolgung (Prosecution) und integrierte Maßnahmen (Integrated Policies). In diesem Jahr findet ein Evaluationsbesuch der Konvention statt, die offenlegen werden, inwiefern Deutschland sein Versprechen gegenüber der Abschaffung von Gewalt gegen Frauen gehalten hat.

:Augustina Berger

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