Bild: Symbolbild, Alles neu RUB,Marquardt

Die Ruhr-Universität Bochum hat einen Rektor. Das war ehemals Prof. Dr. Axel Schölmerich dessen Nachfolge Prof. Dr. Dr. h. c. Martin Paul am 1. November angetreten ist. Außerdem haben wir unsere Kanzlerin Dr. Christina Reinhardt – die in ihrem Amt auch Teil des Rektorats ist. 

Vor allem jüngeren Universitäten steht jedoch oft ein Präsidium mit dem leitenden Amt der:des Präsident:in statt einem Rektorat vor. Doch was unterscheidet diese beiden Formen voneinander?

Die Aufgabenbereiche des Rektorats beziehungsweise Präsidiums sind in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen festgeschrieben und können sich demnach verschieden abgesteckt sein. Das Hochschulrahmengesetz (HRG) legt seit der 4. Novelle im Jahr 1998 nicht mehr fest, wie die Organisation der Universitäten zu strukturieren sei, die zuvor vorhandenen Paragrafen wurden gestrichen. Laut dem nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz gelten alle Bestimmungen für die zentrale Organisation der Hochschule, die für Rektorate und den dazugehörigen Ämtern in HG §14 festgelegt sind, laut HG § 14 Absatz 2 ebenso für ihre äquivalenten Positionen, sollte eine Universität von einem Präsidium geleitet werden. Das Berliner Hochschulgesetz wiederum erwähnt unter BerlHG §52 Absatz 1 nur die Möglichkeit der Leitung durch ein Präsidium. Während ein direkter Vergleich mit der von einem Rektorat geleiteten Ruhr-Universität also schwierig ist, hier eine kleine Zusammenfassung der bei dem aktuellen Thema vielleicht relevantesten Unterschiede und Ähnlichkeiten:

Die erste Amtszeit der Rektorin beziehungsweise des Rektors beträgt laut Verfassung der Ruhr-Universität Bochum sechs Jahre, jede weitere hingegen vier Jahre. 

Die Mitglieder des Präsidiums der Humboldt-Universität Berlin werden auf fünf Jahre gewählt.

Während an der Ruhr-Universität die Rolle der Kanzlerin beziehungsweise des Kanzlers Teil des Rektorats ist, und die Person, die dieses Amt bekleidet, für den Haushalt und Universitätsleitung verantwortlich ist, fällt dieses Amt an der Humboldt-Universität weg und wird von der Präsidentin beziehungsweise dem Präsidenten übernommen.

Die Institutionen, die dabei wählen, sind ähnlich strukturiert: Die gewählte Vertretung der Studierendenschaft, Lehrenden et cetera ist an der RUB der Senat, an der Humboldt-Uni nennt sie sich Konzil. Auf der anderen Seite steht in Bochum der Hochschulrat, der sein Berliner Äquivalent im Kuratorium findet.

:Jan-Krischan Spohr

 

 

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