Bild: Symbolgrafik , Was man bei einer Bundestagswahl wirklich wählt? © Horst Frank CC BY - SA 3.0 (via Wikimedia Common

Wahlsystem. Nach vier Jahren ist es wieder so weit: Der deutsche Bundestag wird gewählt! Also macht am 26. September (oder vorher per Briefwahl!) fleißig eure Kreuze auf dem Wahlzettel. Doch wie funktioniert so eine Wahl überhaupt? Und was genau wählt man eigentlich?

Alle vier Jahre hat jede:r deutsche Staatsbürger:in die Möglichkeit und das Recht, sowohl zu wählen als auch gewählt zu werden. Diese Wahl ist laut dem Grundgesetz, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 „allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim“. Das sind nicht nur leere Worte, sondern alle von ihnen haben direkte Auswirkungen darauf wie die Bundestagswahl abläuft. Die Allgemeinheit der Wahl bedeutet, dass alle volljährigen Staatsbürger:innen das Recht haben zu wählen und gewählt zu werden. Die Freiheit heißt, dass die Entscheidung bei der Wahl frei und unabhängig getroffen und umgesetzt werden kann, und, dass es keine Wahlpflicht gibt. Unmittelbarkeit drückt aus, dass die Wahlberechtigten ihre Vertreter:innen – die Mitglieder des Bundestags – direkt wählen. Gleichheit bezieht sich auf die Gleichwertigkeit aller Stimmen in ihrer Wertung. Geheim ist die Wahl, da die Stimmabgabe einzelner Wähler:innen nicht einsehbar oder nachzuverfolgen sein darf. Die Unmittelbarkeit ist besonders wichtig zum Verständnis der Bundestagswahl, denn gewählt wird nicht etwa das Amt des:der Bundeskanzler:in, sondern die Sitze im Bundestag. Das geschieht in der Form von Erst- und Zweitstimme.

 

Die Erststimme vergibt man an die Person, die in dem Wahlkreis (insgesamt 299) kandidiert, in dem man wahlberechtigt ist. Die Parteien sind dabei vorerst zweitrangig, auch wenn die meisten Kandidat:innen auch Mitglied einer Partei sind. Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, zieht in den Bundestag ein.

Die Zweitstimme wiederum wird an die Landesliste einer Partei vergeben, die daraufhin entsprechend ihrer erhaltenen Stimmen Sitze im Parlament erhält. 

Die Sperrklausel legt hierbei fest, dass nur Parteien, die über fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, oder mindestens drei Direktmandate über die Erststimme, auch Sitze entsprechend ihres Anteils der Stimmen erhalten.

Überhangmandate existieren für den Fall, dass eine Partei mit ihren erhaltenden Direktmandaten einen höheren prozentualen Anteil an Sitzen erhält, als sie laut der Zweitstimme erhalten würde. In diesem Fall entsendet sie keine Listenkandidat:innen, aber alle gewählten Direktkandidat:innen ziehen in den Bundestag ein.

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Das Amt, welches bei der Bundestagswahl NICHT direkt gewählt wird, ist das der Bundeskanzlerin beziehungsweise des Bundeskanzlers. Dieses Amt wird von den direkt gewählten Mitgliedern des Bundestages, üblicherweise nach Beendigung der auf die Wahl folgenden Koalitionsverhandlungen, geheim gewählt. Nichtsdestotrotz spielt das Amt des Kanzlerkandidaten beziehungsweise der Kanzlerkandidatin eine wichtige Rolle im Wahlkampf, und Umfragen zeigen immer wieder, wie wichtig diese Person auch für die Entscheidung der Wähler:innen ist. Dieses Amt ist jedoch ein inoffizielles, welches nicht im Grund- oder Bundeswahlgesetz vorgesehen ist. Deshalb haben auch nicht alle Parteien eine:n Kandidat:in, und auch das Verfahren zur Wahl unterscheidet sich teilweise stark.

Von den Parteien mit Bundestagsfraktion haben drei ein:e Kanzlerkandidat:in:

Für die konservative Christliche Demokratische Union (CDU) und Christlich-Soziale Union (CSU) tritt der Ministerpräsident von NRW, Armin Laschet, an. 

Für die linksliberale Bündnis 90/Die Grünen tritt die Bundestagsabgeordnete und Co-Bundesvorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, an. 

Für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) tritt der Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz an.

Von den Parteien mit Bundestagsfraktion haben drei ein:e Kanzlerkandidat:in:

Für die rechtsextreme Alternative für Deutschland (AfD) treten Tino Chrupalla (Co-Parteichef) und Alice Weidel (Co-Fraktionsvorsitzende) als Doppel-Spitze an.

Für die wirtschaftsliberale Freie Demokratische Partei (FDP) tritt deren Parteivorsitzender Christian Lindner als Spitzenkandidat an.

Bei der demokratisch-sozialistischen Partei die Linke treten Janine Wissler (Parteivorsitzende) und Dietmar Bartsch (Co-Fraktionsvorsitzender) als Spitzenduo an.

:Jan Krischan Spohr

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