Bild: Fühlt euch überwacht – auf jeden Blick und jede Bewegung wird geachtet. , Gutachten stellt Überwachunspraktiken in Frage cc0

Datenschutz. Die Diskussion um Online-Prüfungen bleibt kontrovers. Ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte soll nun die Grundlage für Klagen gegen Überwachungspraktiken werden.

Wie man auch im Pandemie-bedingten Onlinebetrieb an den Universitäten Prüfungsleistungen leisten und abfragen kann, ist mittlerweile seit anderthalb Jahren ein großes und im Hochschulkontext viel diskutiertes Problem. Während manche Dozierende, Fakultäten und Universitäten auf alternative Modelle wie Klausuren nach Open-Book/Kofferprinzip setzen, bei denen Bücher, Vorlesungsskripte und andere Hilfsmittel erlaubt sind, und vielmehr eine Transferleistung statt Wissensabfrage stattfindet, sehen andere die Lösung in Überwachungsprogrammen und Online-Beaufsichtigung, dem sogenannten Proctoring. Dabei kommt manchmal auch Software zum Einsatz, die den Blick der Studierenden nachverfolgen und alle auf dem Rechner laufenden Programme überwachen kann, Kamera und Mikrofon müssen konstant eingeschaltet bleiben und selbst Aufzeichnungen des Bildmaterials sind nicht ausgeschlossen. Datenschützer:innen und Studierendenvetretungen sahen darin bereits früh eine Benachteiligung derjenigen, deren technische Möglichkeiten nicht den Anforderungen entsprechen sowie eine extreme Invasion der Privatsphäre. Nachdem viele Gerichte diese Praktiken lange abnickten, spricht nun ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte von starken Mängeln in Sachen Datenschutz und IT-Sicherheit. 
Als Maßstab nutzt dieses Gutachten die Bayerische Fernprüfungserprobungsverodnung. Nach den darin festgelegten Maßstäben erfüllt jedoch selbst weniger invasive Proctoring-Software nicht die rechtlichen Anforderungen. Es wird außerdem für unwahrscheinlich gehalten, dass diese Art Software überhaupt mit dem Datenschutz und der BayFEV vereinbar ist, da ihre ganz grundlegenden Funktionen bereits tiefgreifende Zugriffe auf die Systeme der Rechner haben muss, um ihre intendierte Rolle zu erfüllen. Basierend auf diesem Gutachten plant die Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen die Universitäten zu klagen und sucht derzeit Studierende, die willens sind als Kläger aufzutreten. Melden kann man sich dafür per Mail unter info@freiheitsrechte.org.

:Jan-Krischan Spohr

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