Bild: Symbolbild, Gesetzgebung für Gleichberechtigung Bild: kjan

Wahlversprechen. In Frankreich wurde ein neues Gesetz mit großer Mehrheit angenommen, welches nun alle Frauen einschließt. Die Umsetzung soll schnellstmöglich vollzogen werden. 

Das Werk ist nach einer zweijährigen Debatte im Parlament vollbracht! 326 Abgeordnete der Nationalversammlung stimmten dafür und 115 dagegen, womit der Zugang zur künstlichen Befruchtung (franz.: procréation médicalement assisté) für alleinstehende Frauen und die, welche in einer lesbischen Beziehung leben, gelegt worden ist. Damit ist auch die Möglichkeit zu Fruchtbarkeitsbehandlungen und In-vitro-Fertilisation für betroffene Frauen mit inbegriffen.
Fruchtbarkeitsbehandlungen sind in Frankreich kostenfrei und die öffentliche Krankenversicherung der Sécurité Social würde die Kosten von bis zu sechs künstlichen Befruchtungen bis zu einer Altersgrenze von 43 Jahren übernehmen. Was Frankreich außerdem eine Sonderstellung mit dem Gesetz einräumt, ist die Aufhebung der Anonymität der Spender:innen von Sperma und Eizellen, sodass die Kinder bei der Volljährigkeit biologische Informationen herausfinden können, auch wenn das nicht mit Angaben zur Identität der spendenden Person einhergeht. Auf juristischer Seite können sich die lesbischen Partnerinnen schon vor der Geburt von einem:einer Notar:in als gleichberechtigte Mütter und Eltern registrieren lassen, sobald das Gesetz verabschiedet wird. Mit dem Gesetz hält Präsident Macron eins seiner Wahlversprechen ein. 

Mit dem Gesetz sind aber nicht alle einverstanden. Es gab Proteste von Konservativen und kirchlichen Gruppen, die zehntausende Menschen umfassten, weil Menschen damit einer Vaterfigur beraubt und die traditionelle Familienstruktur bedroht würde. Auch von politischer Seite kam Gegenwind. So zum Beispiel von Agnès Thill, die wegen homophober Äußerungen aus der Regierungspartei LREM als Abgeordnete ausgeschlossen wurde. Sie behauptete: „Welche Legitimität habt ihr, um die Verantwortung zu übernehmen für Kinder, die auf die Welt kommen, ohne je einen Vater zu haben?“
Auf der anderen Seite zeigen sich mehrere Politiker:innen und Personen des öffentlichen Lebens erfreut über das Ergebnis. Matthieu Gatipon, der Sprecher der Inter-LGBT bezeichnete die Entwicklungen als einen „lang erwarteten Fortschritt“. 

Europaweit ist Frankreich mit diesem Gesetz in guter Gesellschaft. Schweden wird als Vorreiter gesehen, da es das erste Land war, das die Anonymität der Spender:innen aufgehoben hat. Außerdem ist es hier schrittweise erst lesbischen Paaren und dann auch alleinstehenden Frauen erlaubt worden, sich künstlich befruchten zu lassen. Mit diesen Maßnahmen stieg die Anfrage nach Spenden an und so importiert Schweden Spenden vor allem aus Dänemark. Denn Dänemark besitzt die größte Samenbank der Welt. Deshalb exportieren sie in viele andere Länder, hauptsächlich Belgien und Großbritannien. Doch in Dänemark kann die spendende Person wählen, ob sie anonym bleiben möchte oder nicht. In Deutschland ist die künstliche Befruchtung für alleinstehende und lesbische Paare theoretisch möglich, doch es kann an den Mediziner:innen scheitern, die es ablehnen, das umzusetzen. Außerdem konnte bis 2018 der Spender von Spermien als Vater des damit gezeugten Kindes gelten. In Belgien ist künstliche Befruchtung seit Jahrzehnten erlaubt und steht allen Frauen offen, weswegen es bis dato ein beliebter Ort für Französinnen war, dort den Kinderwunsch zu erfüllen.

:Lukas Simon Quentin

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