Bild: Korrektur der Geschlechtsi dentität: Die behördliche Angleichung des Namens von trans Menschen ist mit vielen Hürden versehen., Transsexuellengesetz im Bundestag Symbolbild

Kommentar. Die Regenbogenflaggen wehen eifrig an den Parteizentralen von SPD und CDU. Doch mehr als scheinheilige Symbolpolitik befindet sich nicht dahinter.

 

Während die Sichtbarkeit von queeren Personen in den bunten Hallen des Eurovision Song Contests in einem jährlich ausgetragenen, pompösen Spektakel gefeiert wird und damit tausende Menschen vor die Bildschirme zehrt, liefert eine weniger bekannt gemachte Botschaft aus dem grau-purpurnen Plenarsaal des Bundestags weniger Grund zur ausgelassenen Stimmung. Denn dort wurden vergangenen Donnerstag wie im Vorfeld bereits erwartet mehrere Vorschläge zur Änderung des Transsexuellengesetzes (TSG) abgelehnt. Das Gesetz steht unter scharfer Kritik und wird von Gleichstellungsorganisationen als menschenunwürdig bezeichnet.  Auch hat das Bundesverfassungsgericht das TSG in mehreren Teilen bereits als verfassungswidrig eingestuft. Aktuell regelt es unter anderem, dass trans Menschen zur behördlichen Angleichung ihrer Geschlechtsidentität, der sogenannten Personenstandsänderung, ein gerichtliches Verfahren mit zwei psychologischen Gutachten durchlaufen müssen. Nicht nur gilt der Prozess des Verfahrens als erniedrigend, auch ist es teuer. Durchschnittlich kostet das Verfahren nämlich 1.500 bis 2.000 Euro und steht daher einkommensschwächeren trans Menschen nicht zur Verfügung. 

Die Änderungen am Gesetz, die von Grünen und FDP eingereicht wurden, sahen vor, die Personenstandsänderungen zukünftig per Antrag auf dem Standesamt ermöglicht werden sollte und auch Jugendliche ab 14 die Möglichkeit dazu haben. Durch die Änderung des Gesetzes wären außerdem invasive Fragen wie „Denken sie über Sex mit Tieren nach?“, „Wie oft masturbieren sie?“ oder „Sie sehen eine Blumenwiese vor sich. Haben Sie den Impuls, diese Blumen plattzutreten?“ nicht mehr möglich. Diese sind aktuell Teil von Fragebögen, die beantwortet werden müssen, sonst kann die befragte Person als nicht kooperativ bewertet werden.

Eigentlich sollte eine Änderung des TSG kein Problem sein – schließlich stellt sich von den demokratischen Parteien im Bundestag nur die CDU inhaltlich dagegen – das reicht zusammen mit den Stimmen der AfD jedoch nicht für eine Ablehnung. Doch dann ist da noch die SPD, die Partei, die es wie gewohnt duckmäuserisch nicht schafft, Politik zu machen, die ihren eigenen Werten entspricht und stattdessen lieber mit schwarz und braun wählt. Denn die Opposition forderte von der SPD die Abstimmung für die Änderung des TSG offen freizugeben, wie dies bereits bei der Abstimmung zur Ehe für Alle der Fall war. Dies hätte einen Bruch mit der Koalitionspartnerin, der CDU, bedeutet – ein Schritt, der der SPD zu weit geht. Denn Überzeugungen haben die Genoss:innen gerne, doch wenn die konservative Regierungspartnerin andere Überzeugungen hat, dann sind den Sozialdemokrat:innen augenscheinlich die Hände gebunden und das Empfangskomitee im Willy-Brandt-Haus muss sich Deutschlandflaggen-Pins ans Revers stecken und ein Großformatportrait von Markus Söder über den Tresen hängen. Sorry, Willy. 

Absurder wurde es, als Parteivorsitzende Saskia Esken dem Queer-Verband der SPD am Tag vor dem IDAHOBIT auf Twitter bekundigte, man freue sich auf „konkrete“ Vorschläge zur Änderung des TSG – als seien diese bisher nicht vorhanden und von der Bundeskonferenz der SPDqueer längst innerhalb der Partei und von Grünen und FDP im Bundestag zur Abstimmung geliefert worden. Auch wolle man durch eine Gesetzesänderung nicht riskieren, die Regierungsarbeit während der Pandemie zu gefährden. Die Erklärung dafür, warum eine Regierung damit überfordert sein solle, den Kern ihres Arbeitsauftrags zu erledigen und ein Gesetz zu erlassen, bleibt die Vorsitzende in ihrer schamlosen Ausspielung der Pandemie gegen trans Menschen schuldig.

:Stefan Moll

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