Bild: Symbolbild, Corona und die Uni cc0

Politik. Zwei weitere Semester werden von der Regelstudienzeit ausgenommen.   

Die am 15.04.2020 eingetretene Corona-Epidemie-Hochschulverordnung hat vorgesehen, die Regelstudienzeit für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020 eingeschrieben waren, um ein Semester zu verlängern. Die Verordnung soll vor allem dabei helfen, dass die Studierenden keine langfristigen Nachteile durch den eingeschränkten Hochschulbetrieb erfahren müssen. Wir berichteten über diese Verordnung schon in einer früheren Ausgabe (:bsz 1247). 

Die Corona-Pandemie ist auch ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung landesweit gegenwärtig und ist somit auch weiterhin eine Belastung für den gesamten Hochschulbetrieb. Die Hochschulen bewältigen weiterhin die vielfältigen Herausforderungen der Online-Lehre, die durch die Corona-Pandemie hervorgebracht wurden und eine Rückkehr zur Präsenzlehre und Normalität steht, zumindest in absehbarer Zeit, nicht in Aussicht. Der eingeschränkte Hochschulbetrieb stellt sich angesichts der Lage als besondere Beeinträchtigung für Lehrende und Studierende dar und macht immer noch vielen zu schaffen. Nun sieht die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (Stand 05.05.2021) erneut vor, Studierenden unter die Arme zu greifen und das Wintersemester 20/21 sowie das Sommersemester 21 ebenfalls von der Regelstudienzeit auszuschließen und diese um jeweils ein Semester zu erhöhen. Die Verordnung greift für alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden und zugelassenen Zweithörer:innen, soweit diesenicht beurlaubt gewesen sind.     

            :Artur Airich

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