Bild: Rechter Terror forderte seit 1990 mindestens 213 Menschenleben — die Überlebenden bleiben oft allein. , Zu Täter:innen gemacht oder allein gelassen Bild: lewy

Kommentar. Mitten in Corona wurde einer Überlebenden des Halle-Anschlags ihr BAföG gestrichen. Der Fall ist symptomatisch.

Mittwoch, 9. Oktober 2019: Es ist Jom Kippur, Versöhnungsfest, der höchste jüdische Feiertag. In Halle an der Saale feiert die jüdische Gemeinde in der Synagoge, 52 Menschen sind dort versammelt. Die Polizei ist nicht vor Ort. Um 12:01 Uhr parkt Stephan Balliet, damals 27 Jahre alt, seinen mit Schusswaffen und Sprengstoff beladenen Wagen an der Synagoge. Er schießt mehrfach auf die verschlossene Tür, wirft Brandflaschen und Handgranaten. Als eine Passantin vorbeikommt, erschießt er sie. Nach fünf Minuten gibt er auf, läuft zu einem Döner-Imbiss. Wieder wirft er Sprengsätze und schießt auf den Besitzer und die Gäste, von denen er einen tödlich trifft. Nach einem Schusswechsel mit der Polizei kann er zunächst entkommen. Erst über eine Stunde später wird er 40 Kilometer südlich von Halle gefasst. Am 21. Dezember 2020 wird Balliet wegen zwei Morden und 68-fachem versuchten Mordes in zweiter Instanz zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Seine Taten filmte er per Helmkamera und stellte sie live ins Netz. In einem Bekennerschreiben legte er sein rechtsradikales Weltbild und seinen Hass auf Juden, Muslime, Schwarze und Kommunisten dar. Als Vorbilder waren klar die Massaker auf Utøya und in Christchurch zu erkennen.

Der Anschlag von Halle und der im Jahr darauf in Hanau waren für viele in Deutschland ein Weckruf, wie präsent rechter Terror ist. Diese Erkenntnis kam mehr als 200 Morde zu spät. Doch besser spät als nie, könnte man meinen. Wenn da nicht die Tatsache wäre, dass sich bislang genauso wenig geändert hat, wie nach dem Bekanntwerden der NSU-Mordserie. Der sogenannte Verfassungsschutz, der rechtsradikale Parteien päppelt und so tief im NSU-Sumpf steckt, dass man nicht weiß, wo das Terrornetzwerk aufhört und wo die Behörde anfängt, existiert noch immer und reißt immer neue Kompetenzen an sich. Rassismus bei Polizei und Behörden ist nach wie vor gang und gäbe und der „Kampf“ dagegen beschränkt sich auf immer neue Formen politisch korrekter Sprache. Und die Opfer rechten Terrors? Die werden im schlimmsten Fall weiterhin zu Tätern gemacht und im besten Fall allein gelassen.

Das durfte jetzt auch Agata Maliszewska erfahren. Die junge Polin, die in Potsdam jüdische Theologie studiert, war am 9. Oktober 2019 in der Synagoge in Halle. Von den langen Minuten des Horrors, der Todesangst und des verzweifelten Hoffens, während der Möchtegern-Massenmörder versuchte, die Tür der Synagoge aufzusprengen, hat sie eine posttraumatische Belastungsstörung davongetragen. Diese brach insbesondere während des Prozesses wieder aus, als sie dem Mann, der sie hatte töten wollen, im Gerichtssaal gegenübersaß. Aufgrund dessen war sie nicht mehr in Lage, zu arbeiten. Für die deutschen Behörden Grund genug, ihr das BAföG zu streichen. Denn als EU-Auslandsstudierende hat sie nur Anspruch auf die Förderung, wenn sie zugleich einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, mindestens zehn Stunden die Woche. Trotz psychologischer Gutachten und mittlerweile auch öffentlicher Empörung weigert sich das Amt seit letztem Sommer, Maliszewska die 700 Euro auszuzahlen. Dabei handelt es sich nicht nur um einen krassen Auswuchs unmenschlicher deutscher Bürokratie. Es ist auch ein weiteres Beispiel dafür, wie in diesem Land mit den Opfern rechter und rassistischer Gewalt umgegangen wird. Es wird — wieder einmal — deutlich, dass ein gesellschaftliches System, das selbst Rassismus hervorbringt, seinen Opfern nicht beistehen kann.

:Leon Wystrychowski

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