Bild: Und dann kam der November Marquardt, RUB

RUB-Update. Diese Zeit ist nicht leicht, also plane nicht weit. So kann man es allgemein vermutlich am ehesten sagen. Doch was jetzt zählt, ist Vorsicht und Rücksicht, sei es im Alltag oder an der Uni.

In der vergangen Ausgabe (:bsz 1266) haben wir Euch davon berichtet, dass die Mensa der RUB wieder geöffnet hat und das bleibt auch fürs Erste weiter so! Dennoch kamen mit dem November und dem Lockdown-Light ein paar Neuerungen daher. Die Mensa wird weiter Sitzplätze anbieten, wofür es ein Okay vom Land NRW per Ministerialerlass gab, jedoch gibt es eine Verschärfung, bezüglich derjenigen, die diese Sitzplätze beanspruchen dürfen. Für Studis und Angehörige der RUB bleibt die Mensa weiter offen, andere Gäste müssen allerdings verzichten. Daher ist es jetzt besonders wichtig, dass Ihr Euren Studi-Ausweis beim Betreten der Mensa mitführt. Für alle anderen stehen allerdings wieder To-Go-Angebote im Q-West und den Cafeterien zur Verfügung, die seit dem 2. November leider wieder dazu verpflichtet sind, den Betrieb ohne Sitzkundschaft zu führen. Die Bezahlung im Q-West erfolgt zudem ausschließlich bargeldlos. Natürlich ist es auch keine Überraschung, dass alle freizeitorientierten Angebote und Veranstaltungen an der RUB nicht mehr stattfinden, mit Ausnahme aller Veranstaltungen, die in digitalen Formaten stattfinden können. Dieses Verbot betrifft leider auch jegliche Sportangebote.

Der Mix aus Online- und Präsenzlehre wird jedoch wie geplant umgesetzt, also falls Ihr in diesem Semester Veranstaltungen habt, die in Präsenz stattfinden, so werden diese bis auf weiteres unverändert durchgeführt, es sei denn, Ihr habt ausdrücklich anderweitige Informationen von Euren Dozierenden erhalten. Für die Lehrveranstaltungen, die an der Universität stattfinden, bedeutet dies, dass auch am Sitzplatz während der Veranstaltung permanent eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

Innerhalb des offenen Briefes des Rektors der RUB, Prof. Axel Schölmerich, heißt es dazu: „Die Lehrenden dürfen auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichten, wenn ein Mindestabstand von vier Metern zu den Studierenden eingehalten wird oder alternativ eine Plexiglasscheibe verwendet werden kann.“ Grundsätzlich versichert er jedoch: „Die Mischung aus Online- und Präsenzlehre kann wie geplant umgesetzt werden, insbesondere um den neuen Studierenden die so wichtige Aufnahme in die universitäre Gemeinschaft zu ermöglichen. Selbstverständlich gilt weiterhin die Maßgabe, dass die Fakultäten den bestehenden Lehrplan stets den aktuellen Erfordernissen anpassen, so dass auch geplante Präsenzveranstaltungen unter Umständen in digitaler Form angeboten werden müssen.“ Änderungen könnten somit also jederzeit auftreten, je nach Lage der Fallzahlen und Beschlüsse auf Landesebene. 

Dazu wird innerhalb des Briefes dazu aufgerufen, „vorsichtshalber auf Feiern, Sportarten mit Körperkontakt, Chor- oder Theaterproben oder sonstige nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte in Ihrer Freizeit möglichst zu verzichten“, um dabei zu helfen, die Verbreitung des Corona-Virus’ einzudämmen und weitreichende Schließungen der Ruhr-Universität zu vermeiden. Die Maskenpflicht wurde außerdem ausgeweitet und gilt nun nicht mehr nur für die Gebäude der RUB, sondern auch auf dem gesamten Campus. Alle beschlossenen neuen Einschränkungen gelten zunächst bis zum 30. November 2020. Falls weitere Änderungen für den Betrieb der Universität beschlossen werden, werden diese über die Webseite der RUB und per Mail mitgeteilt.

:Christian Feras Kaddoura

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