Zwischenstand. Seit geraumer Zeit können die Anträge auf die pandemiebedingte Soforthilfe für Studis eingereicht werden. Nach Startschwierigkeiten konnte bereits einigen Studis geholfen werden. Andere beklagen mangelnde Transparenz bei der Ablehnung der Bescheide.

Seit nunmehr einem Monat können die Anträge für die Überbrückungshilfe eingereicht werden. Seit dem 25. Juni kann eine Bearbeitung erfolgen. Inzwischen machen sich gerade auf Social Media Plattformen Beschwerden breit, die Intransparenz über die Ablehnung der Bescheide bemängeln. Die Gründe der Ablehnung werden nämlich häufig nicht angegeben. Ob fehlende Unterlagen oder andere Gründe, bleibt unbeleuchtet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gibt für die Ablehnung von Bescheiden drei ankreuzbare Gründe an: Die Unterlagen sind nicht vollständig oder lesbar, eine „pandemiebedingte akute Notlage“ wurde „nicht nachgewiesen“ oder der Kontostand besteht in einer Höhe, „die keine besonders akute pandemiebedingte Notlage nachweist“, wie Volker Abt vom BMBF erklärt. Das Akafö hingegen sagt es würde „entgegen der Bearbeitungs-Tutorials des BMBF“ auch Unterlagen nachfordern, statt die Anträge abzulehnen. Bisher habe das Akafö 3.876 Anträge entgegengenommen. Davon wurden etwa 2.400 bearbeitet, über 1.000 Anträge wurden bewilligt, bei mehr als 390 wurden Unterlagen nachgefordert. Etwa 900 Anträge mussten abgelehnt werden. Dabei sei der häufigste Grund zur Ablehnung des Antrags, dass „aus den Kontoauszügen keine ‚durch die Pandemie ausgelöste‘ Notlage erkennbar“ sei. Das Akafö kritisiert die Härte der Richtlinien: „Deutlich gesagt: eine schon vorher bestehende Notlage berechtigt nicht zur Inanspruchnahme dieser Soforthilfen. Das sorgt nicht nur in der Studierendenschaft für großes Unverständnis, da können Sie gewiss sein.“ Das BMBF entgegnet, dass sich die Überbrückungshilfe an Studierende richtet, „die sich nachweislich in einer akuten, pandemiedingten Notlage befinden und unmittelbar Hilfe benötigen“. Auf die Frage, warum das Schwärzen von Kontoauszügen nicht gestattet ist, gibt das BMBF an, dass „staatliche Unterstützungsleistungen“ ohne Nachweis nicht möglich seien und das dieser „lückenlos“ sein müsse. Außerdem sei es möglich, im Bereich der Kontoauszüge zehn Dokumente hochzuladen, dies könne auch dazu genutzt werden „einzelne Ausgaben zu erläutern“. 

Auch bezüglich der Höhe des Budgets gibt es wiederholt Schwierigkeiten. Das BMBF erklärt, dass für die Überbrückungshilfe – sollte sie regional unterschiedlich stark in Anspruch genommen werden – eine „Umverteilung zwischen den Studierendenwerken vorgesehen“ sei. Zum aktuellen Zeitpunkt bewertet das Akafö das ihm zugeteilte Budget als ausreichend, „wenn sich die Antragszahlen so entwickeln wie bisher.“

 

 

IN:ZAHLEN

Zahlen vom BMBF (Stand 10. Juli 2020)

• 82.000 vollständige Anträge im Juni

• 25.000 Anträge positiv entschieden
(Volumen 27,7 Mio Euro)

• 27.000 vollständige Anträge (bis 10. Juli 2020)

 

Zahlen des Akafö (Stand 9.Juli 2020)

• 3.876 Anträge eingegangen

• 2.400 bearbeitet

• etwa 900 abgelehnt

• Mehr als 1.000 positiv entschieden

 

• Etwa bei 390 Anträgen Unterlagen nachgefordert

 

:Kendra Smielowski

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