Bild: Im Juni sind Wahlen: Auch in diesem besonderen Jahr finden Wahlen für die Universitätsgremien statt, allerdings ausschließlich per Briefwahl. , Briefe statt Urnen Bild: RUB, Marquard

Wahlen. Nächsten Monat finden Wahlen statt – hier ein Guide mit den wichtigsten Fakten.

Am 16. Juni stehen die Senats- und Fakultätsratswahlen an. Die Meisten haben dazu in der vergangenen Woche die Wahlbekanntmachung erhalten. Doch was sind diese Gremien und weshalb sind sie wichtig? 

Während das StuPa (Studierendenparlament) und der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) das studentische Leben verwalten, Angebote organisieren und die Studierendenschaft beim Austausch mit den Universitätsverwaltungsorganen vertreten, sind Gremien wie der Senat und die Fakultätsräte ein direkter Bestandteil der Verwaltung. Und auch hier haben Studierende die Möglichkeit, Teil zu sein. Im Senat, bestehend aus 25 Mitgliedern, sitzen beispielsweise vier Studierende. Die weiteren Mitglieder stammen aus den restlichen drei Statusgruppen – den Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung. Die Professor*innen sind dabei die zahlenmäßig stärkste Gruppe mit 13 Sitzen, die restlichen Statusgruppen stellen wie auch die Studierenden vier Sitze. Wie die Sitzverteilung in den Fakultätsräten ist, hängt von jeder Fakultät und deren Fakultätsordnung ab.

Den Gremien kommen viele wichtige Aufgaben zuteil. Der Senat bestätigt die Wahl von Mitgliedern des Rektorats, kann Änderungen an der Satzung der RUB vornehmen, prüft die Finanzen und gibt Empfehlungen beispielsweise zur Verteilung von Mitteln und den zukünftigen Entwicklungsplänen der Uni. Fakultätsräte beschäftigen sich mit ähnlichen Aufgaben, allerdings auf Fakultätsebene. Sie wählen Dekane, entscheiden über Mittelverteilungen oder Raumnutzung, aber entscheiden auch über Studienordnungen und grundsätzliche Fragen zur Forschung und Lehre. Wer Teil eines Fakultätsrats aber auch des Senats ist, hat also die Möglichkeit, direkt auf das Studium von sich und Kommiliton*innen Einfluss zu nehmen.

Auch auf der diesjährigen Senats- und Fakultätratswahl hinterlässt die aktuelle Corona-Pandemie ihre Spuren. Da die Universität weiterhin geschlossen bleibt, ist eine Wahl vor Ort nicht möglich. So wird, zum ersten Mal, komplett auf eine Briefwahl umgestellt.Derzeit werden noch Wahlvorschläge angenommen, diese müssen jedoch in Wahllisten organisiert sein. Hierbei gibt es jedoch einige Auflagen zu beachten, wie weiter im Antragsformular ausgeführt ist. In den vergangenen Jahren stellte die „Liste der Studierenden“, welche unabhängig von den Hochschulpolitiklisten ist, die Sitze.
Weitere Infos und das Formular könnt Ihr auf einrichtungen.ruhr-uni-bochum.de/de/gremienwahlen finden.    

 

Wichtig: Die Briefwahlunterlagen könnt Ihr auf public.ruhr-uni-bochum.de/briefwahl-registrierung beantragen. Diese müssen bis zum 16. Juni an die in den Unterlagen aufgeführte Adresse zurückgesendet werden.Wer selbst noch für einen Sitz im Senat oder den Fakultätsräten kandidieren möchte, hat noch bis zum 12. Mai die Möglichkeit, sich in die Kandidat*innenliste eintragen zu lassen. 

:Stefan Moll

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