Bild: Wie funktioniert die Uni? Bild: stem

Rektorat
Die Uni kann man sich wie einen kleinen Staat vorstellen. Das zentrale ausführende Organ innerhalb der Universitätsverwaltung – also die Exekutive, wenn man so will – ist das Rektorat. Dieses besteht derzeit aus Rektor Prof. Axel Schölmerich, Kanzlerin Dr. Christina Reinhardt und drei Prorektor*innen. Diese führen das tägliche Geschäft aus. Der Rektor ist das politische Oberhaupt der Uni und ist für die Ausrichtung von Lehre, Forschung und Wissenschaft, beispielsweise durch die Berufung von Professor*innen, zuständig und vertritt die Universität nach außen. Die Kanzlerin leitet die Universitätsverwaltung und das Personal. Damit ist sie für rund 6.000 Beschäftigte zuständig. Kanzlerin Reinhardt bringt beispielsweise die Digitalisierung der Verwaltung voran (:bsz 1203). Außerdem ist sie die Beauftragte für den Haushalt.

Senat
Die Legislative der Uni bildet der Senat, der eine äußerst wichtige Rolle hat. Hier werden Änderungen an der Grundordnung der RUB beschlossen oder beispielsweise auch über die Einführung von Software zum automatischen Scannen von Plagiaten entschieden (:bsz 1214). Außerdem ist er an den Wahlen der Mitglieder des Rektorats beteiligt und prüft den Jahresabschluss. Er setzt sich aus gewählten Mitgliedern von vier Statusgruppen zusammen. Diese sind: Studierende, Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und die Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung. Die studentischen Mitglieder des Senats werden jährlich gewählt. Die Amtszeit der restlichen Vertreter*innen beträgt drei Jahre.

Kommissionen
Außerdem gibt es Kommissionen, die Senatsbeschlüsse vorbereiten, das Rektorat beraten und Empfehlungen zur Ausgabe von Geldern geben. Es gibt fünf ständige Kommissionen: die Gleichstellungskommission, die Kommission für Forschung und Wissenstransfer (UKF), die Kommission für Lehre (UKL), die Kommission für Planung und Struktur (UKP) und die Qualitätsverbesserungskommission (QVK). In der QVK befinden sich doppelt so viele Studierende wie in den anderen Kommissionen.

Fakultäten
Ein weiterer wichtiger Bestandteil einer jeden Universität sind die  Fakultäten, von denen es an der RUB 20 gibt und die in einzelne Institute und Studiengänge untergliedert sind. Die Fakultäten kann man mit Bundesländern vergleichen. Beispielsweise bestimmen sie über die Studienordnungen, müssen sich dabei aber an die Grundordnung der Ruhr-Universität halten. Die Fakultäten werden von Dekan*innen geleitet. Auch sie haben eigene Verwaltungsmechanismen und Wege zur Entscheidungsfindung.

Studentische Mitbestimmung
Als Studierende*r muss man sich nicht nur vorschreiben lassen, wie das eigene Studium aussieht. In allen der genannten Bereiche – bis auf das Rektorat – ist es möglich, zu partizipieren. Sei es durch eine Wahl in den Senat oder die Mitbestimmung in Fachschaftsräten und Fakultätsräten. Das eigene Studium kann mitgestaltet werden!  

:Stefan Moll
 

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