Bild: Bald mehr Geld für Studierende? Nicht nur wurden die Höchstsätze erhöht, auch sind seit Anfang des Monats mehr Studierende für BAföG berechtigt. , Geld im Studium Bild: stem

Finanzen. Obwohl in den vergangenen Jahren weniger BAföG-Leistungen ausgezahlt wurden, stiegen die Lebenserhaltungskosten. Nun will der Bund nachhelfen.

Rund sieben Prozent weniger Studierende und Schüler*innen erhielten im vergangenen Jahr Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Gleichzeitig sanken die Ausgaben des Bundes für BAföG-Leistungen im Vergleich zum Vorjahr um rund acht Prozent auf 2,7 Milliarden Euro. Im Durchschnitt erhielten Studierende 493 Euro monatlich.
Die sinkenden Empfänger*innenzahlen setzen den Trend der vergangenen Jahre fort. Doch während die Auszahlungen an Studierende sanken, stiegen die Lebenserhaltungskosten vor allem in Universitätsstädten kontinuierlich. Das gleiche gilt für die Zahl der Studierenden, die sich ihr Studium durch mindestens einen Job sichern mussten. Um dem entgegenzuwirken, beschloss der Bundestag im Mai eine Reform der großen Koalition, die als „Trendumkehr“ betitelt wurde. Teil der Reform ist eine Erhöhung der Höchstsätze ab diesem August von 735 Euro auf 861 Euro. Ungefähr 1,2 Milliarden Euro zusätzlich soll die Bundesregierung für die gehobenen Sätze ausgeben. Außerdem wird es einfacher, die Bildungsförderung zu erhalten. Denn zusätzlich zu den gestiegenen Förderungssätzen werden die Einkommensfreibeträge der Eltern 2019 um sieben, in den anschließenden Jahren um jeweils drei und sechs Prozent erhöht.  Kritiker*innen der Reform merkten an, dass die Anhebung der Sätze einerseits nur eine temporäre Maßnahme sein kann und andererseits nicht genüge. „Wer eine echte Trendumkehr will, der muss die Studienrealität berücksichtigen. Für den Großteil der Studierenden reicht die Förderungshöchstdauer, gekoppelt an die Regelstudienzeit, nicht aus. Wie es der Wissenschaftsrat bei der künftigen Finanzierung von Studienplätzen fordert, sollte auch hier die Regelstudienzeit zuzüglich mindestens einem Semester gelten“ so Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär vom Deutschen Studentenwerk. Außerdem gelte es, eine jährliche Erhöhung der Förderung zu beschließen, sodass nicht alle paar Jahre ein politischer Prozess angestoßen werden muss.

:Stefan Moll
 

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