Bild: Einschränkung der Freiheit von Studierenden: Anwesenheitspflichten, Rüstungsforschung und Zwangsexmatrikulationen kommen an die Unis von NRW. , Neues Hochschulgesetz Bild: stem

Studieren. Am vergangenen Donnerstag beschloss die schwarz-gelbe Landesregierung das neue Hochschulgesetz. Darin enthalten: Anwesenheitspflichten, Rüstungsforschung, Studienverlaufsvereinbarungen und mehr Möglichkeiten für Exmatrikulationen. Doch obwohl das Gesetz ab dem Wintersemester in Kraft tritt, geben sich viele Studierende nicht geschlagen.

Es ist ein bewölkter Donnerstag, an dem sich rund 300 Studierende zusammenfinden, um gegen den Beschluss des Hochschulgesetzes zu demonstrieren. Die Meldung eine Woche zuvor, dass die schwarz-gelbe Landesregierung das Gesetz an diesem Tag verabschiede, kam für viele denkbar ungelegen. Mitten in der Prüfungsphase hätten sie ihre Zeit lieber zum Lernen verwendet. Dennoch organisierte das Protestplenum auf die Schnelle eine Demo und eine Petition gegen das Hochschulgesetz, die Stand 15. Juli bereits rund 17.000 Unterzeichner*innen hat. Doch wie viele der Demonstrierenden bereits vor der Anreise ahnten, wurde das Gesetz trotz des Protestes, der sich auch aus der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft formte, nach Fraktionslinien verabschiedet. CDU und FDP stimmten für die Novellierung, SPD, Grüne und AfD dagegen.

Das bedeutet nun: Ab dem Wintersemester – zu diesem Zeitpunkt tritt das Gesetz in Kraft – können Universitäten erneut Anwesenheitspflichten auf Veranstaltungen verhängen, nachdem diese unter der letzten Erneuerung des Hochschulgesetzes durch die damalige rot-grüne Landesregierung im Jahr 2014 abgeschafft wurde. Außerdem werden Unis Studienverlaufsvereinbarungen ermöglicht, an denen Studierende, die hinter den nach der Regelstudienzeit festgelegten Leistungsnachweisen hinterherhinken, verpflichtend teilnehmen müssen. In diesen Fachstudienberatungen wird „das weitere Studium geplant“, indem „sich die oder der Studierende zu bestimmten Maßnahmen zur Erreichung der Studienziele verpflichtet und weitere zur Förderung des weiteren Studienverlaufs geeignete Maßnahmen der Hochschule vereinbart werden.“ Welche Maßnahmen dabei möglich sind oder was passiert, wenn die Studierenden die festgelegten Ziele nicht erfüllen, benennt der Gesetzestext nicht.

Wenige Wochen vor Beschluss des Gesetzes wurde ein weiterer Paragraf eingeführt, der nun kritisiert wird. Dieser ermöglicht es den Universitäten, Studierende, die Ordnungsverstöße in Form von Gewalt oder Verstößen „gegen eine rechtmäßige Anordnung im Rahmen des Hausrechts“ und damit „den bestimmungsgemäßen  Betrieb einer  Hochschuleinrichtung“ behindern, zu sanktionieren. Diese Sanktionen können bis zur Exmatrikulation reichen. Auch gilt als Ordnungsverstoß, wenn durch ein persönliches Verhalten bewirkt wird, dass ein Mitglied der Hochschule aufgrund persönlicher Merkmale „in seiner Würde verletzt wird“. Wie breit dieser Paragraf angewendet werden kann, ist noch unklar und wird sich voraussichtlich in der Anwendung zeigen.

Hier liegt auch die Krux an dem neuen Hochschulgesetz. Denn unter der Maßgabe, den Hochschulverwaltungen ein Höchstmaß an Autonomie zu geben, liegen die Entscheidungen über die Umsetzung in weiten Teilen bei den Hochschulen. Somit könne zukünftig ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen entstehen. „Mit dem neuen Hochschulgesetz gibt die Landesregierung ihren politischen Gestaltungsanspruch auf,“ kritisiert Anja Weber, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds NRW. „Gerade im Hochschulbereich muss es darum gehen, zu gestalten anstatt zu entfesseln. Der Ärzte- und der Lehrermangel, der Strukturwandel und die Digitalisierung sind Herausforderungen, die nach einer politischen Gesamtstrategie für Forschung und Lehre verlangen. Wenn jede Hochschule ihr eigenes Süppchen kocht, kann das der Zukunftsfähigkeit Nordrhein-Westfalens erheblich schaden.“

Auch Katrin Lögering. Koordinatorin des Landes-Asten-Treffens (LAT) erkennt Fehler im Vorgehen der Landesregierung; „Politisch ist es immer schwierig, wenn man mit Ideen vorprescht, so wie sie das im Eckpunktepapier gemacht haben, ohne das im Vorfeld zu besprechen.“ Das LAT führte während des gesamten Gesetzgebungsprozesses Gespräche mit Vertreter*innen der Landesregierung, wie beispielsweise der Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos). Doch schon von Beginn an hatte das LAT den Eindruck, dass die Landesregierung in den Gesprächen nicht bereit war, den Studierenden entgegen zu kommen.

Dass die Umsetzung der Regelungen individuell bei den Hochschulen liegt, heißt jedoch auch, dass der Protest nicht zu Ende ist, sondern sich künftig auf lokaler Ebene abspielen wird. „Jetzt beginnt ja erst die wirklich kritische Phase, in der es zu verhindern gilt, dass die RUB zum Beispiel Anwesenheitspflichten einführt, oder ihre Zivilklausel abschafft.“, bestätigt Sorea Karimi vom Protestplenum. Das war auch der Tenor während der Demo und im Anschluss. Denn anstatt durch den Beschluss des Gesetzes niedergeschlagen zu sein, erhielten die Demonstrierenden und Mitglieder des Protestplenums aufgrund der schnell organisierten Demo erneut Energie. „Teilnehmer haben bereits an uns herangetragen, dass sie durch diese Demo nochmal motiviert wurden, ab kommendem Semester auch weiterhin Protest zu äußern“, so Sorea Karimi. Künftig würde sich der Protest von den Straßen in den Senat und die Gremien verlegen. Auch der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der RUB wird nun versuchen, das Gesetz in der Umsetzung abzumildern.

Das LAT wird zudem gegen bestimmte Bestandteile des Gesetzes klagen. Beispielsweise gegen Paragraf 12 Absatz 5, der es ermöglicht, unordnungsmäßig getroffene Regelungen beizubehalten, wenn die Ordnungswidrigkeit ein Jahr lang nicht entdeckt wurde. „Dann wird man das mit der Anwesenheitspflicht noch einmal sehr genau begleiten und betrachten müssen“, so Katrin Lögering. Sie verweist damit auf eine erfolgreiche Klage aus Mannheim in Baden-Württemberg, bei der das Gericht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht kippte.

Für die Zukunft „können wir alle im Übrigen helfen, indem wir beispielsweise auf unseren Fachschaftsrat zugehen und deutlich machen, dass zivile Forschung oder freies Studieren weiterhin ein klares studentisches Anliegen ist“, so Sorea Karimi.   

Text und Bild :Stefan Moll

 

Um auf dem Laufenden zu bleiben, könnt ihr der WhatsApp-Gruppe #NotMyHochschulgesetz beitreten. Diese findet ihr unter tinyurl.com/infogruppe.

Außerdem lassen sich die Petitionen gegen das Hochschulgesetz auf openpetition.de/lpdglg und gegen die Abschaffung der Zivilklausel auf zivilklausel.de/nrw weiterhin unterzeichnen.

Das Protestplenum trifft sich jeden Dienstag um 18 Uhr in IA 1/53.
 

0 comments

You must be logged in to post a comment.