Bild: Durch Kappungsgrenze in Bochum: In die höhe schnellende Mieten erhalten einen Dämpfer. , Wohnungsnot in Bochum Bild: Symbolbild

Wohnungen. Durch eine Verordnung werden Mieter*innen geschützt, doch Probleme bestehen weiterhin.

Seit Anfang des Monats ist es schwieriger für Vermieter*innen, die Mieten nach langen Versäumnissen rasant anzuheben. Grund dafür ist das Inkrafttreten der Kappungsgrenzenverordnung, die den Anstieg der Mieten von 20 Prozent auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren senkt. Dies kommt beispielsweise nach Eigentümer*innenwechseln vor, wenn die Voreigentümmer*innen Mietpreisanhebungen an die ortsübliche Vergleichsmiete jahrelang versäumten. Die Verordnung tritt in Kraft, da Bochum durch ein Gutachten der Landesregierung nun in die sogenannte Gebietskulisse fällt, also die Liste der Städte, die die Verordnung einschließt. Auch Dortmund, Essen und Mühlheim sind betroffen. Da die Kappungsgrenze nur in Regionen gesenkt werden kann, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum gefährdet ist, spricht der Mietverein Bochum, Hattingen und Umgegend e. V. von einem Wohnungsnotstand.
Die Kappungsgrenzverordnung ist allerdings nicht mit der Mietpreisbremse zu verwechseln, die unter bestimmten Bedingungen die Anhebung der Mieten bei Neuvermietungen auf maximal 10 Prozent begrenzt. Ob die Mietpreisbremse in einer Stadt greift, entscheidet wiederum eine weitere Gebietskulisse, die von den Landesregierungen festgelegt wird. Zusammen mit weiteren Verordnungen wie der Kündigungssperrfrist und der Umwandlungsverordnung gibt es damit einen Flickenteppich unterschiedlicher Listen von Städten mit angespanntem Wohnungsraum. „Es gibt für jede Verordnung eine eigene Gebietskulisse. Es gab vor jeder Verordnung eine wissenschaftliche Untersuchung. Die sind immer zu einem unterschiedlichen Ergebnis gekommen“, so Aichard Hoffmann, Sprecher des Bochumer Mietervereins. „Das führt zu der Situation, dass die eine Stadt in einer Verordnung drinnen ist, in der anderen nicht und umgekehrt.“ Die schwarz-gelbe Landesregierung gab bekannt, die Verordnungen gleichzeitig einer Prüfung zu unterziehen. Hoffmann hofft daher auf eine einheitliche Gebietskulisse.
Bereits vor einem Jahr erschien eine Studie der Hans-Böckler Stiftung, die zu dem Ergebnis kam, dass Bochum einen Mangel von 25.000 Wohnungen für Geringverdiener*innen habe. Bochum reiht sich damit in eine Liste von Städten ein, die für Geringverdiener*innen zunehmend unbezahlbar ist. Das war nicht immer so. Denn in den 2000ern stagnierten die Mieten im Ruhrgebiet, aufgrund von rückläufigen Bevölkerungszahlen. Die durchschnittliche Miete lag bei rund fünf Euro pro Quadratmeter, heute beträgt sie 6,07 Euro. In den 2010ern ist jedoch ein Wandel eingetreten.
Ein Grund dafür liegt in dem seit 2014 zu verzeichnenden Anstieg der Bochumer Stadtbevölkerung, vor allem durch Fernzuwanderung. „Diese Wende in der Bevölkerungsentwicklung hat eingesetzt bevor 2015 der Flüchtlingszuzug kam“, betont Hoffmann. Stattdessen sind Prozesse wie Land-Stadt Wanderungen eine Ursache. Ein weiterer Grund ist in veränderten Wohnsituationen zu erkennen. Denn deutschlandweit ist ein Trend zu Einzelhaushalten zu erkennen. Dadurch steigt der Quadratmeteranspruch pro Mieter*in an, da Gebrauchsräume wie Küchen und Bäder nicht geteilt werden können. Die Folge davon ist ein Überbedarf an Singlewohnungen.
Der Stadt Bochum ist das Problem bekannt. Daher setzte sie sich das Ziel, 200 Sozialwohnungen pro Jahr zu erbauen, während jährlich rund 180 Wohnungen aus der Mietpreisbindung fallen. 2018 wurden jedoch nur 92 Förderanträge bewilligt, 2017 waren es 125.        

:Stefan Moll

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