Bild: Datenschutz in Gefahr Symbolbild

Politiker*innen planen, Smart-Devices zur konstanten Wanze zu machen.

Der Einzug des Smart-Homes in die Heime vieler Technik- und Gadgetbegeisterter sowie jedes bürgerlichen Familienhaushalts, der etwas von sich hält, scheint unvermeidbar. Doch obgleich – oder gerade weil – sich die Nutzer*innen mit der Verwertung ihrer Daten beispielsweise im Zuge von Werbezwecken durch multinationale Großunternehmen wie Amazon zufrieden geben, plant die Politik nun den nächsten Schritt.
Denn laut einer Beschlussvorlage für die in dieser Woche stattfindenden Innenministerkonferenz, die Schleswig-Holsteins CDU-Innenminister und Innenministerkonferenz-Vorsitzender Hans-Joachim Grote erarbeitet hat, haben die Daten, die aus Smart-Homes generiert werden „eine immer größere Bedeutung“ bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen. Demnach sollen Ermittlungsbehörden zukünftig auf die dort generierten Daten zugreifen können. Die Union und SPD erteilten Berichten zufolge bereits ihren Zuspruch. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius widersprach den Meldungen und gab an, es handle sich bei dem Tagesordnungspunkt lediglich um die Möglichkeiten, der Auswertung einer zunehmenden Masse von sich ohnehin anhäufenden Daten, die durch digitale Ermittlungsverfahren anfallen.
Doch auch falls Pistorius Glauben zu schenken ist: Die Pläne der Innenministerkonferenz reihen sich in eine Liste von jüngst stattfindenden Datenschutzangriffen ein. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) fordert beispielsweise, dass Messengerdienste wie WhatsApp Chatnachrichten auf richterliche Anordnung im Klartext bereitstellen müssen, ansonsten stünde eine Sperrung in Deutschland aus. Ein anderer Punkt auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz soll zudem die Aufweichung von Verschlüsselung im Mobilfunkstandard 5G sein.
Datenschützer*innen haben bereits seit langem vor solchen Vorstößen gewarnt. Auch wird der Einzug von Smart-Devices in etwaige Verbrauchsgegenstände wie Notebooks, Fernseher oder Autos zukünftig voranschreiten, sodass es schwierig wird, diese zu umgehen.
Was beim großen Lauschangriff oder der Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilt wurde, wird nun erneut versucht. Der Unterschied ist, dass die Ansammlung von Daten in der Zwischenzeit zum Alltag wurde und aufgrund der Allgegenwärtigkeit höchstens Schulterzucken auslöst. Was von Unternehmen, die durch gezielte Werbung manipulieren wollen in Ordnung ist, kann bei der Staatsgewalt schon nicht so schlecht sein. Dabei verstoßen die geplanten Maßnahmen voraussichtlich gegen das Grundgesetz. Denn nach Artikel 13 müssen sich Beschuldigte nicht selbst belasten. Vor allem die Grenzen der Wohnung und privat geführter Gespräche als besonders geschützter Bereich werden dabei überschritten.
Auf den Sicherheitsfetisch der CDU- und SPD-Politiker*innen gibt es zwei Verhaltensantworten. Entweder man ergeht sich in einem Gefühl der Unsicherheit und Überwachung, achtet auf jedes Wort und ändert seinen Lebensstil. Oder man macht weiter, wie gehabt. In dem Wissen der ständigen Möglichkeit der Aufzeichnung von privaten und intimen Handlungen, die bis vor kurzem nicht der Gegenstand eines staatlichen Sicherheitswahn sein durften. Dass alles, was man in der Annahme der Privatsphäre sagt, gegen die eigene Person verwendet werden kann und wird.                    

:Stefan Moll
 

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