Bild: Bald mehr los in der Hose: Veränderungen in den Hosentaschen der Studierenden? , Zu wenig Geld für Uni und Leben? Bild: fufu

Reform. Die geplante BAföG-Novelle war Gegenstand einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßt den Entschluss, dass Bedarfssätze und Elternfreibeträge erhöht werden, aber das reiche nicht.

Am Mittwochvormittag wurde in Berlin im Zuge einer öffentlichen Anhörung darüber diskutiert, was Studierende wahrscheinlich viel häufiger durchgerechnet haben, als manch führende Expert*innen: „Passt das eigentlich alles mit dem BAföG?“ Nach kontinuierlich rückläufigen Geförderten-Zahlen in den vergangen fünf Jahren müssen wieder mehr Studierende BAföG erhalten, so heißt es auch von Seiten der Bundesregierung.
Bei Einführung des BAföG im Jahr 1971 hieß es, dass nicht nur untere Einkommensschichten, sondern auch die Mittelschicht erreicht werden müsse. Dafür müsste das BAföG heute aber erst jenseits der Sätze mit der Studienwirklichkeit synchronisiert werden. Denn die Vorgaben, um BAföG beziehen zu können, schließen leider nicht selten in großen Kreisen aus. Nur 37 Prozent der Studierenden schließen ihr Studium in der Regelstudienzeit ab, für über 60 Prozent bedeutet das dementsprechend, dass ihnen plötzlich kein BAföG mehr zu steht, wenn sie die Regelstudienzeit überschreiten. In vielen Fällen schlechtes Timing.


Realistische Sicht der Dinge

DSW und Studierende sind der Meinung, dass grundsätzlich gelten solle: Was hochschulrechtlich möglich ist, muss auch förderrechtlich möglich sein. Auch die geplante zweistufige Erhöhung des BAföG-Grundbedarfs oder die dreistufige der Elternfreibeträge betrachten sie noch nicht als ausreichend. Aus Sicht von Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde, der das DSW während der Anhörung im Bundestag vertreten hatte, sind die Anstrebungen der Bundesregierung grundsätzlich zu unterstützen, jedoch sei der DSW der Meinung, dass das Vertrauen ins BAföG ungemein davon gestärkt werden würde, wenn es regelmäßig erhöht und an die Entwicklung von Preisen und Einkommen angepasst werden würde.
Der BAföG-Höchstsatz soll ab 2020 bei 861 Euro liegen, derzeit liegt er noch bei 735 Euro. Die Einkommensfreibeträge sollen im Jahr 2019 um zunächst sieben Prozent, im Jahr 2020 um drei Prozent sowie im Jahr 2021 um sechs Prozent erhöht werden.

Am Ende des Geldes, noch so viel Monat
In einer Stellungnahme äußerte sich der DSW zum Gesetzentwurf einer 26. BAföG-Novelle wie folgt: „Novelle geht in die richtige Richtung – zur angestrebten Trendwende wird jedoch mehr erforderlich sein.“ Besonders unterstreichen sie, dass auch Altersgrenzen abgeschafft werden müssen oder Teilzeitstudent*innen nach wie vor keine BAföG-Unterstützung erhalten und besonders die Förderungshöchstdauer verlängert werden müsse.
Oftmals ist die Regelstudienzeit häufiger die Ausnahme der Regel. Mit permanenten Stress, ließe sich eher schlecht konzentriert lernen. Bei vielen führe das ständige Abhetzen, alle nötigen Scheine rechtzeitig zu erhalten, häufiger zu Oberflächlichkeit, als zu tatsächlichem Lernerfolg. Weniger Alltagssorgen im Leben der Studierenden können einen positiven Nebeneffekt auf das Studium haben, ist zumindest das Bauchgefühl des DSW und der Studierenden.
          

  :Christian Feras Kaddoura

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