Bild: Nach gescheiterten Verhandlungen mit der Bogestra: Ab Oktober akzeptierten Kontrolleur*innen nur noch das NRW-Ticket. Bild stem, Polizei im Studierendenparlament? Bild stem

HoPo. Bei der vergangenen Sitzung des Studierendenparlaments (StuPa) war das Semesterticket erneut ein stark diskutierter Punkt. Immer noch wird aufgearbeitet, wie es zu der, für viele Studierende, plötzlich eintreffenden Neuregelung, die seit dem Wintersemester gilt, kam.

Auch weiterhin beschäftigt die Zukunft des Semestertickets die gewählten Vertreter*innen im Studierendenparlament und im Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Nun häuft sich die Kritik gegen den AStA: Zum einen sollen die Parlamentarier*innen nicht vollständig über die aus den Verhandlungen hervorgegangenen Angebote zur Ablösung des Studierendenausweises als Fahrticket informiert worden sein. Zum anderen habe der AStA falsch kommuniziert, wann sie über die ab Oktober gültige Regelung informiert wurden.


Widersprüchliche Kommunikation?

Konkret geht es um die Verhandlungen zwischen Bogestra, Universitätsverwaltung und AStA. Anfang April hielten die drei Vertragspartner*Innen Gespräche über neue Lösungen für das Semesterticket ab. Dass die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Lösung des Studierendenausweises als Fahrticket ab Oktober nicht mehr gültig sei, war bereits seit fünf Jahren bekannt, als diese Frist gesetzt wurde.
Nun wurde nach einer neuen Lösung gesucht. Da der AStA zuerst die Studierendenschaft befragen wollte, einigten sich die Verhandlungspartner auf eine Rückmeldung bis Ende Mai dieses Jahres. Als der AStA in einer StuPa-Sitzung am 20. Juni die Integration des Semestertickets in die Bogestra-App „Mutti“ als einzige Ausgabemöglichkeit vorschlug, die der Verkehrsbetrieb anbot, wurde dies einstimmig von den Parlamentarier*innen abgelehnt. Auch in einem Ende April veröffentlichten Referatsbericht des  Referenten für Mobilität, Ökologie und Infrastruktur, Fabian Dickmann, wurde nur diese Option vorgestellt. Auf Nachfrage, ob es Alternativlösungen gebe, hieß es „die Bogestra habe darauf keine Antwort gegeben“, wie aus dem vorläufigen Protokoll der Sitzung hervor geht.
Diese Darstellung steht allerdings im Widerspruch zum Schriftverkehr zwischen Bogestra und AStA sowie dem Gesprächsprotokoll der Verhandlungsrunde von Anfang April. Denn daraus ist ersichtlich, dass die Bogestra neben der Integration des Tickets in ihre App parallel den Ausdruck des Tickets, das Ticket in PDF-Form sowie innerhalb der RUB-App, als Alternative vorstellte. Dass dem AStA zumindest die Zusatzmöglichkeit des Tickets als PDF-Version bekannt war, ist des Weiteren aus Sitzungen der Fachschaftsvertreter*innenkonferenz (FSVK) im April ersichtlich, bei denen diese darüber in Kenntnis gesetzt wurde. In einer Erklärung bei der StuPa-Sitzung am vergangenen Dienstag wies der AStA die Schuld daher von sich. So hält es der AStA für möglich, dass das StuPa in der Sitzung am 20. Juni über das Angebot abstimmte „ohne die Komplexität des verhandelten Konzepts zu durchdringen“, wie es in der mündlichen Erklärung hieß. Felix Mohr, Pressesprecher des AStA, sieht eine Fehlkommunikation als Ursache für die Verwirrung: „Da ist in der Kommunikation möglicherweise etwas untergegangen.“
Dennoch informierte der AStA die Bogestra nach der Abstimmung am 20. Juni, dass das Studierendenparlament die angebotene Lösung ablehnte, mit der Begründung, der Studierendenschaft fehle eine Alternative, die auch Nutzer*innen ohne Smartphone nutzen könnten. Diese Darstellung wies die Bogestra mit Verweis auf das Gesprächsprotokoll zurück und wiederholte die von ihnen angebotenen Alternativen. Eine weitere Unterrichtung des Studierendenparlaments in zwei folgenden Sitzungen fand nicht statt. Dies sei möglicherweise internen Absprachen geschuldet, sagt Felix Mohr. „Man sollte wissen, dass diese Verhandlungen eine Komplexität haben, die man sich nicht vorstellt“, so der Pressesprecher. Für die Zukunft wolle der AStA weiterhin ein All-in-One-Ticket verhandeln. Verhandlungen mit der Bogestra, die im Oktober stattfinden sollten, konnten jedoch seitens der Universitätsverwaltung nicht stattfinden. Neue Verhandlungsrunden seien daher frühestens ab Dezember möglich. Mit der Universitätsverwaltung finden Gespräche am Dienstag, den 6. November statt.

Was war wann bekannt?

Aus dem Schriftverkehr zwischen Bogestra und AStA ergibt sich außerdem, dass der AStA bereits Ende Juni seitens der Bogestra über die ab Oktober gültige Regelung informiert wurde. In :bsz 1185 erklärten die Vertreter*innen, sie wurden erst im August von der Universitätsverwaltung informiert, dass die Studierendenausweise ab dem Wintersemester nicht mehr akzeptiert werden und stattdessen nur noch die NRW-Tickets gültig seien. Diese Darstellung bestätigten sie erneut bei der vergangenen StuPa-Sitzung. Der Grund, dass die Inkenntnissetzung der Bogestra von Ende Juni nicht weitergegeben wurde, sei, dass die AStA-Vorsitzende Zeynep-Fatma Dikman nichts davon wusste. So sei die Mail „nicht bei der AStA-Vorsitzenden eingegangen“, wie es in der mündlichen Erklärung hieß. Diese Begründung zweifelt Lennart Brinkmann von der Oppositionsliste GRAS an: „Als IT’ler kann ich sagen, dass es technisch fast unmöglich ist, dass die Mail beim Referat ankam, aber nicht bei der Vorsitzenden.“ Die Mail hat auch das Referat für Mobilität, Ökologie und Infrastruktur sowie das Sekretariat erhalten.
Die nach Verstreichen der fünfjährigen Übergangsfrist durchgesetzte Änderung der Bogestra wolle der AStA des Weiteren „rechtlich prüfen lassen“, wie Felix Mohr mitteilt. Demnach soll überprüft werden, ob die Entscheidung der Bogestra ohne Zustimmung der beiden weiteren Vertragspartner, trotz Absprache mit dem damaligen AStA, rechtmäßig stattfand.

Anzeige gegen Parlamentarier*innen

Neben den Diskussionen um das Semesterticket kam es außerdem dazu, dass kurzzeitig Polizist*innen anwesend waren, um eine Anzeige vonseiten der AStA-Vorsitzenden entgegenzunehmen. Denn nachdem die Liste GRAS offenlegte, dass sie in Besitz des Mailverkehrs zwischen Bogestra und AStA sei, der die Darstellungen des AStA widerlege, gaben die Listenvertreter*innen den Mailverkehr an die übrigen Parlamentarier*innen weiter. Dabei seien die Dokumente zwischenzeitlich im Besitz von Nicht-Parlamentarier*innen gewesen.   
„Wir sind uns sehr sicher, dass ein Straftatbestand vorliegt“, teilt Felix Mohr mit. Nun soll geprüft werden, wer für die Weitergabe der Dokumente verantwortlich war. Der AStA sieht unter anderem seinen zukünftigen Handlungsspielraum eingeschränkt. „Wenn vertrauliche Informationen an Dritte weitergegeben werden, könnten Verhandlungsoptionen kompromittiert werden“, teilt Felix Mohr mit. Lennart Brinkmann geht jedoch davon aus, dass die Anzeige keinen Bestand hat. „Die ganze Aktion ist ein Ablenkungsmanöver, um von den Versäumnissen des AStA abzulenken“, so der GRAS-Parlamentarier. Nun warten beide Parteien auf eine Rückmeldung der Polizei, die die Anzeige derzeit prüft.

:Stefan Moll
 

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