Bild: Tiefer Fall: Für Studierende fehlt ein soziales Sicherheitsnetz. , Studierende zwischen Armut und Vorlesungssälen Bild: stem

Kommentar.  Stetig wachsen die Kosten, die Studierende jeden Monat zahlen müssen. Wer nicht die Möglichkeit hat, von den Eltern unterstützt zu werden, steht häufig vor Existenzängsten.

918 Euro geben Studierende monatlich aus, wie aus der jüngsten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks aus dem Jahr 2016 hervorgeht. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist der Posten Wohnen. Rund ein Drittel ihres monatlichen Einkommens geben Studierende für eine Unterkunft aus. In Städten wie Hamburg, München oder Berlin bezahlen Studierende häufig sogar mehr als die Hälfte bis zu zwei Drittel ihrer Mittel für die eigenen vier Wände. Die Meisten sichern sich den Unterhalt durch Hilfe ihrer Eltern, welche durchschnittlich mit 541 Euro pro Monat einspringen. Wenn der Durchschnitt der Studierenden so viel Geld von ihren Eltern erhält – und dies auch benötigen – verheißt dies nichts Gutes für diejenigen, deren Familie aus den unteren Schichten kommen. Denn ihnen stehen nicht die Rücksicherungen zur Verfügung, die viele ihrer Mitstudierenden genießen und die oftmals die einzigen sind.

Absicherungen

Dieses Thema geht bei der Diskussion um Studierendenarmut häufig unter: Studierende stehen keine sozialen Absicherungen zur Verfügung. Denn wer beispielsweise nicht mehr BAföG-berechtigt ist, oder mit BAföG nicht den Lebensunterhalt sichern kann, hat kein Anrecht auf andere Sozialleistungen. Während Arbeitslosen ein Sicherheitsnetz in Form des dringend reformbedürftigen Hartz IV zur Verfügung steht, bleibt selbst dieses Studierenden, außer in besonderen Härtefällen, verwehrt. Und so müssen sich viele ihren Lebensunterhalt sichern, indem sie arbeiten gehen – wie dies bei rund 60 Prozent der Fall ist. Falls sie einen Job finden, wird dieser dann meist nur minimal über dem Mindestlohn entlohnt und zusätzlich müssen sie sich Reglements wie der 20-Stunden-Begrenzung unterwerfen, um weiter studieren zu können.
Die fehlenden Absicherungen zeigen sich außerdem, wenn der Job plötzlich endet, wie dies gerne der Fall bei niedrig entlohnter Zeitarbeit ist. Auch in diesem Fall ist kein Netz vorhanden, welches einen Gehaltsverlust von einem Monat, während man sich eine neue Beschäftigung sucht, abfängt.

Pflichten, aber keine Rechte

Und so ist es eine Doppelzüngigkeit der Politik, die sich hierbei zeigt: Sie verlangt von Studierenden, dass diese ihr Studium in einer geregelten Zeit beenden. Dass diese durch ihre Ausbildung später einen hochbezahlten Beruf ausüben können, und so in Zukunft die Staats- und Rentenkassen durch Steuern und Beiträge reichlich auffüllen können. Doch anstatt ihnen dabei zu helfen und Absicherungen zu schaffen, damit sie ihr Studium ohne den lernbehindernden Stress von Existenzängsten führen können, planen die Gesetzesgeber*innen, wie beispielsweise durch die Novellierung des Hochschulgesetzes in Nordrhein-Westfalen, den Studierenden weitere Beschränkungen aufzuerlegen. Anwesenheitspflichten, die die Vereinbarkeit von Job und Studium noch weiter erschweren. Studienverlaufspläne, die es bestrafen, wenn Studierende durch die Ausübung einer Nebenbeschäftigung länger für ihr Studium brauchen. Mittel, die vieles verlangen, aber nichts anbieten.
:Stefan Moll
 

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