Bild: Ob digital oder als Ausdruck: Ab Oktober wird nur noch das NRW-Ticket akzeptiert. , Keine Fahrt mehr mit dem Studierendenausweis Bild: stem

ÖPNV. In Zukunft akzeptieren Kontrolleur*innen die Studierendenausweise nicht mehr als gültigen Fahrausweis. Das Problem war für die hochschulpolitischen Vertreter schon lange bekannt, doch unternommen wurde nichts.

Viele Studierende haben es schon mitbekommen: Ab Oktober werden die Studierendenausweise von den Verkehrsbetrieben nicht mehr als Fahrausweis akzeptiert. Dies gaben die Verkehrsdienstleister und die RUB in den vergangenen Tagen bekannt.
Nun müssen Studierende jederzeit ein gültiges NRW-Ticket mit sich führen – entweder in digitaler oder ausgedruckter Form. Das Ticket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Außerdem obliegt es den Fahrgästen, zu gewährleisten, dass die Tickets kontrolliert werden können. „Der Ticketinhaber ist für die Betriebsbereitschaft des Smartphones, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des Tickets verantwortlich“, heißt es in einer Mail, die vom Studierendensekretariat an alle Studierenden versendet wurde. Sollte dies nicht möglich sein, zum Beispiel bei leerem Akku oder sonstigen Problemen, gilt dies wie eine Fahrt ohne gültiges Ticket. Die Liste GRAS kritisiert die neue Regelung: „Das größte Problem ist die schlechte und viel zu kurzfristige Kommunikation der neuen Regelung.“

Wiederholt Probleme

Es ist nicht das erste Mal, dass die Verkehrsunternehmen sich weigern, den Studierendenausweis als Fahrticket zu akzeptieren. Bereits 2014 gab es vermehrt Fälle, bei denen die Kontrolleur*innen den Aufdruck auf den Studierendenausweisen ablehnten und stattdessen das NRW-Ticket einforderten. Doch damals hieß es seitens der Universität in einem Facebook-Post noch: „Es gibt nach unserer Auffassung einen bestehenden Vertrag, der ganz klar vorsieht, dass der Aufdruck auf dem Studierendenausweis ausreichend ist. Wir werden das Thema zeitnah mit der Bogestra besprechen.“ So wurde den Studierenden auch geraten, „weder die 40 Euro Strafe, noch das Entgelt für das Nachzeigen des NRW-Tickets im Kundencenter zu zahlen.“ Mittlerweile akzeptiert die Universität den Beschluss der Verkehrsunternehmen.

Untätigkeit

Seitens der GRAS gibt es Kritik an den ASten der vergangenen Jahre. Zum einen bemängeln sie die späte Inkenntnissetzung des Studierendenparlaments, zum anderen werfen sie diesen Tatenlosigkeit trotz Bekanntheit des Problems vor. „Die Studierendenausweise mit fünfjähriger Gültigkeit als Ticket wurden von vornherein nur als Übergangslösung eingeführt, nachdem sich die zuvor verwendeten Ausweise mit Thermostreifen und die dazugehörige Drucktechnik sich als technisch unzuverlässig heraus gestellt hat.“ So haben es die ASten der vergangenen fünf Jahre versäumt, eine langfristige Lösung zu finden. Die Liste fordert daher kurzfristig eine Integration des Semestertickets zum Beispiel in die App der Bogestra, „Mutti“, oder in die RUB-App. „Mittelfristig soll das Semesterticket aber auch zurück auf den Studierendenausweis, entweder im RFID-Chip integriert oder als Barcode Aufdruck.“ Dazu will die GRAS auf einer Sitzung des Studierendenparlaments einen entsprechenden Antrag stellen.

                                                

       :Stefan Moll

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