Bild: Angriff auf die Unschuldsvermutung? Die bayrische Landesregierung macht ernst. , Repressives Polizeigesetz in Bayern Symbolbild

Kommentar. In Bayern wurde vergangenen Dienstag das Polizeiaufgabengesetz erneuert. Damit dessen Erweiterungen der polizeilichen Macht keinen Anklang finden, muss Bayern als Warnbeispiel gelten.

Es scheint in den letzten Wochen zum Alltag geworden zu sein: Eine Meldung nach der anderen, ursprünglich aus der bayrischen Landespolitik, findet ihren Weg in die überregionalen Medien. Zuletzt waren das Themen wie die Erneuerung des Psychatriegesetzes (:bsz 1164), oder der Beschluss, dass in bayrischen Behörden künftig Kreuze hängen sollen (:bsz 1165). 

Nun geht es um die erfolgreiche Verabschiedung des neuen Polizeiaufgabengesetzes. Denn in ihrem Bestreben, keine weiteren WählerInnen an die AfD zu verlieren, schlägt die CSU kunstartig ein Rad nach dem nächsten. Denn die neue Version des Polizeiaufgabengesetzes, dass auf moderne Formen der Kriminalität wie Cybercrime und Terror reagieren soll, ermöglicht es der Polizei wie noch nie zuvor auf Verdachtsbasis in die privatesten Bereiche des Lebens einzutreten. PolizistInnen können nun zum Beispiel mit Handgranaten ausgestattet werden und auf öffentlichen Plätzen darf gesichtserkennende Videoüberwachung eingesetzt werden. Nachrichten aus Messengern wie WhatsApp dürfen künftig „präventiv“ mitgelesen, Telefonate abgehört werden. Auch ist es möglich, Menschen in den Polizeigewahrsam zu bringen, ohne, dass eine Straftat verübt wurde. Dieser kann mit richterlichem Beschluss alle drei Monate erneuert werden. 

Deutliche Warnung

Dass diese Themen ihren Weg in bundesweite Diskussionen finden ist kein Zufall. Denn die meisten Bundesländer planen derzeit, ihre Polizeigesetze zu verschärfen. In Nordrhein-Westfalen soll zum Beispiel, ähnlich wie in Bayern, künftig die Überwachung von Messenger-Nachrichten auf Verdachtsbasis möglich sein (:bsz 1160).

Welche Konsequenzen diese Ausweitungen der polizeilichen Befugnisse haben können, lässt sich am Beispiel der Polizei Berlin zeigen. Denn nach Recherchen von „Die Zeit“ sind Berliner BeamtInnen vermutlich für einen neunseitigen Drohbrief verantwortlich, den 42 Personen aus dem linksautonomen Umfeld der Rigaer Straße 94 im vergangenen Dezember erhielten. Wie „Die Zeit“ berichtet, waren diese mit personenbezogenen Daten gefüllt, die zu hoher Wahrscheinlichkeit aus Polizeidatenbanken stammen. In den Briefen wurde zum Beispiel angedroht, Namen, Adressdaten und Fotos der Bedrohten an rechte Organisationen wie die sogenannte „Identitäre Bewegung“ weiterzuleiten. Dies war bereits mit den Daten möglich, die ohne die Befugnisse erhoben wurden, die nun in vielen Bundesländern zugestanden werden sollen.

Ungehörter Wille

Daher müssen die Ereignisse in Bayern mit Argusaugen beobachtet werden. Das Polizeiaufgabengesetz in Bayern können nun nur noch die Verfassungsklagen stoppen, die derzeit vorbereitet werden. Doch in anderen Bundesländern gilt es, ähnliche Entwürfe von vornherein mit noch mehr öffentlichem Druck zu verhindern. Gegen das Polizeiaufgabengesetz protestierten in München mehr als 30.000 BürgerIn

nen. Nachdem es vergangenen Dienstag beschlossen wurde, versammelten sich Demonstrierende zahlreich vor dem bayrischen Landtag. Dass dieser Ausdruck des demokratischen Willens in Bayern nicht beachtet wurde, darf nun als Anstoß für mehr öffentlichen Widerstand dienen.

:Stefan Moll

 

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