Bild: Weniger Befindlichkeit erleichtert es ungemein: COEXISTENZ. , Kommentar: Sind stille Feiertage noch zeitgemäß? Collage: sat

Kommentar. Das Tanz- und Feierverbot zu Karfreitag in NRW und die Filmvorführung des „ungeeigneten“ Filmklassikers „Das Leben des Brian“ brachten mich dazu, die Freiheit von Religion zu betrachten. 

„Einen Tag kann man doch wirklich aufs Tanzen verzichten“, höre ich sie sagen und sie berufen sich auf die „christlichen Werte“. All jene, die finden, man müsse auf die religiösen Gefühle von ChristInnen Rücksicht nehmen. Und diejenigen, die GegnerInnen der noch aktuellen Feiertagsgesetze in NRW sind, werden als „arrogante religionsfeindliche AtheistInnen bezeichnet, die routinemäßige Blasphemie für ihr selbstverständliches Recht sehen“. Alles Äußerungen, die ich im Bekanntenkreis schon zu hören bekommen habe.

Zu Ersterem: Nein. Zum Zweiten: JA!

An Karfreitag eine öffentliche Tanzveranstaltung zu besuchen, soll also Christ

Innen den Spaß am Trauern verderben?! Wohl eher wird allen Nicht-Christinnen, oder eher allen Nicht-KatholikInnen eine Verordnung zum Traurig-sein aufgebrummt – vom Landesgesetz auferlegt wohlgemerkt. Denn wer keine Lust hat, den Karfreitag lang Trübsal zu blasen, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld rechnen. Eine klare Bevormundung meiner Freizeitgestaltung – Strafausführung übernimmt das Land.

Und ja, AtheistInnen haben das Recht, religionsfeindlich und blasphemisch zu sein. Denn wie können religiöse Menschen Rücksicht auf ihre konfessionellen Gefühle verlangen und dabei selbst jedeN Nicht-GläubigeN zwingen, ihre Vorstellungen zu befolgen und zu achten? 

Wieso sollten denn religiöse Befindlichkeiten mehr Wertschätzung erhalten als nicht-religiöse? Wenn also eine vermeintliche blasphemische Bemerkung getätigt wurde, dann ist sie doch nur im Kreis der Gläubigen gotteslästerlich – aber doch nicht auf der Ebene der AtheistInnen. Denn ohne Gott keine Gotteslästerung. Es wird also allen religiöses Empfinden auferlegt.

„Es war schon immer so“

Gerne berufen sich die BefürworterInnen des sogenannten stillen Feiertagsgesetzes auf christliche Werte und Traditionen. Etwas  ändern, das schon immer so war? Ach bloß nicht, damals war doch alles besser. „Christliche Werte“ sind nicht erst seit dem alternativen Politikpopulimus im Gebrauch. Bereits vorher wurde der Terminus benutzt und suggeriert ein vermeintliches Wertesystem. Althistoriker Rolf Bergmeier führt im Fazit seiner Broschüre „Die Legende vom christlichen Abendland“ der Giordano Bruno Stiftung passend zusammen: „Sucht man nach den Ursprüngen der europäischen Kultur, stößt man auf drei wesentliche Quellen: die Antike, die vermittelnde islam-arabische Hochkultur und die Aufklärung. Gestützt auf die Prinzipien der Wissenschaft und der Vernunft, der Gleichheit der Menschen und der Freiheit des Individuums, hat unsere heutige Kultur wenige Wurzeln im religiösen Judentum, nur schwache im Christentum, aber mächtige Rezeptionsstränge zur Antike“.

Friede, Freude, Eiersuche 

Ich bin weder der Gringe, der Weihnachten stehlen möchte, noch möchte ich jemandem die Osterfeiertage vermiesen oder die Religion absprechen – doch dafür plädieren, dass Religion als Privatsache behandelt werden soll. Es soll nicht bedeuten, dass  VertreterInnen einzelner Religionen nur noch Zuhause ihrem/r SchöpferIn Ehrerbietung zeigen sollen. Straßenumzüge, Straßenfeste oder Tempelfeiern – ich bin auf jeden Fall ein Fan, aber zwingt mich und andere nicht dazu, den Quatsch mitzumachen. Freiheit für Religion ist unabdingbar, aber auch die Freiheit von Religion. 

:Sarah Tsah

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