Bild: Dafür oder dagegen? Bei der Online-Novelle des Hochschulgesetzes wird nach der Meinung der Bevölkerung zu einzelnen Themen gefragt., Online-Dialog zum Hochschulgesetz endet diese Woche Foto: ks

Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen hat zum Online-Dialog gebeten. Es geht um das neue Hochschulgesetz für NRW, das im Wintersemester 2014/15 in Kraft treten soll. Der Dialog, den das Ministerium, dem Ministerin Svenja Schulze (SPD) vorsteht, im Internet bis Ende dieser Woche führt, gehört zur zweiten von drei Phasen, in denen das Gesetz diskutiert wird. In der ersten Phase wurden ExpertInnen-Interviews geführt und in der Folge ein Eckpunkte-Papier erarbeitet, das die grundsätzlichen Züge des neuen Hochschulgesetzes festlegen soll. Dieses Eckpunktepapier wurde nun in der zweiten Phase online gestellt, damit alle BürgerInnen NRWs ihre Anmerkungen machen können. Ab März werden Vor-Ort-Gespräche geführt. Diese Phase wird mit einem Kongress im Juni oder Juli 2013 abgeschlossen werden. In der dritten Phase wird dann der Landtag über den Entwurf des Gesetzes entscheiden.

Das Ministerium für Wissenschaft, Innovation und Forschung hat sich einige Mühe gegeben, den Online-Dialog zum neuen Hochschulgesetz benutzerfreundlich und transparent ins Netz zu stellen. Auf der Seite www.hochschule-gestalten.nrw.de gibt es vier Rubriken. In der ersten Rubrik kann mensch einen Fragebogen anklicken und in wenigen Minuten durch Beantwortung einfacher Fragen, die kaum Vorwissen voraussetzen, eine Grundhaltung zu den wichtigsten Themen der Hochschulgesetz-Novelle kundtun. Dort warten Fragen wie „Welche Ziele der Hochschulgesetzreform sind Ihnen am wichtigsten?“ Dann kann mensch z. B. wählen, ob dies „Diversity-Management“, „Bessere Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen“, „Mehr demokratische Mitbestimmung“, „Förderung des Frauenanteils an den Gremien“ oder „Bessere Steuerungsmöglichkeiten der Hochschulen durch die Landesregierung“ sein sollen. Der Fragenkatalog bietet allen TeilnehmerInnen die Möglichkeit, sich einzubringen und differenziertes Feedback in Form von Anmerkungen zu geben.

Der Online-Dialog ist keine Einbahnstraße

Die interaktive Seite hält einige Informationen bereit. Neben einem kurzen und informativen Video, ist sowohl ein Grußwort der Ministerin in schriftlicher Form vorhanden als auch ein ausführlicher Erklärungsteil, der bestimmte Begriffe wie „Diversity-Management“ erklärt.  Für HochschulexpertInnen oder solche, die es werden wollen, bietet die Online-Plattform auch die Möglichkeit des detaillierten Kommentars zu den Eckpunkten, die das Ministerium im ersten Schritt während der Anhörungen zur Gesetzesnovelle entwickelt hat. Die Eckpunkte sind unterteilt in die drei Rubriken „Verhältnis Land – Hochschulen“, „Hochschulverfassung“ und „Studium“. Dort erwarten die Interessierten Statements zu den verschiedenen Bereichen des neuen Hochschulgesetzes. Zum Thema „Verhältnis Land – Hochschulen“ kann mensch beispielsweise folgende Aussage kommentieren: „Die Einwerbung von Drittmitteln soll transparenter werden.“ Im zweiten Feld kann mensch Anmerkungen zu Aussagen machen wie „Der Senat soll viertelparitätisch besetzt sein“ oder eine Meinung zum Thema äußern, ob der Hochschulrat auch in Zukunft von Externen besetzt werden soll. Im dritten Bereich sind Vorschläge zu Studium und Gleichstellung bzw. „Diversity-Management“ gefragt. Das Eckpunkte-Papier sieht vor, dass bei organisatorischen Prüfungsregelungen die Fachschaftsräte in Zukunft mehr Gehör finden, die Anforderungen an die Anwesenheitspflicht sollen neu geregelt werden und die Online-Angebote der Studiengänge sollen ausgebaut werden. Insgesamt sind die Themen breit gestreut: Von FachschaftsvertreterInnen, über MittelbauerInnen bis hin zu ProfessorInnen sind alle Statusgruppen hier gefragt, ihr Feedback  abzugeben.

Bis Donnerstag letzte Chance zum Mitmachen

Noch bis zum 7. Februar können online Anmerkungen gemacht und der Fragenkatalog beantwortet werden. Zahlreiche Interessierte aus NRW haben bereits teilgenommen und ihre Vorschläge gemacht. Die letzte Chance zum Mitmachen ist diese Woche.
Für alle, die es bis zum Online-Schluss der Ministeriumsumfrage nicht schaffen, bietet die :bsz eine weitere Möglichkeit: Die :bsz hat für Ende März ein persönliches Hintergrundgespräch in Düsseldorf bei Ministerin Svenja Schulze zugesagt bekommen. Mailt uns Eure Ideen an Redaktion (at) bszonline (dot) de! Wir werden weiter über den Fortgang der Gesetzesnovelle berichten und auch Eure Vorstellungen zum neuen Hochschulgesetz zum exklusiven Besuch bei der Ministerin mitnehmen.
 

1 comments

  1. Keine Vergewaltigung der deutschen Sprache
    Die Ersetzung des Begriffs „man“ durch „mensch“ ist selten dämlich und zeugt nicht gerade von sprachlichem Durchblick. Schließlich hat der Begriff „man“ keinem Bezug zum männlichen Geschlecht und wird deshalb auch nicht mit zweien, sondern mit einem „N“ buchstabiert. Ich bitte deshalb um Korrektur des Artikels!

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