Bild: Keine moralischen, emotionalen oder populistischen Erwägungen: Straffällige AusländerInnen können ausgewiesen werden, so will es das Gesetz., Ausweisung von kriminellen AusländerInnen Foto: Katrin Skanzik

Abschiebung. Am Ende eines Gewaltdelikts, das sich in einer Novembernacht 2014 auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants abspielte, steht der Tod einer jungen Frau. Der Täter wird zunächst wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Und dann abgeschoben.

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