Bild: Entwicklung im Streit um Gemeinnützigkeit Symbolbild: Herbert Sauerwein

Gemeinnützigkeit. Ein Rechtsgutachten stärkt Vereinen den Rücken gegen die Entscheidung des Bundesfinanzhofes, der Organisation Attac die Gemeinnützigkeit zu entziehen. 

Viele zivilgesellschaftliche Initiativen bangen seit Anfang letzten Jahres um die weitere Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit. Denn im Januar 2019 sprach der Bundesfinanzhof ein Urteil, welches als Grundlage dienen könnte, um ihnen diese zu entziehen, sollten sie sich in zu hohem Maße politisch betätigen. Dieses Urteil bezog sich speziell auf die globalisierungskritische Organisation Attac, wurde jedoch seitdem auch von den Landesfinanzämtern und -gerichten genutzt, um anderen Organisationen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. So traf es unter anderem den VVN – BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) und das DemoZ (Demokratisches Zentrum Ludwigsburg), bei dem das Finanzamt sowohl die antikapitalistische Orientierung wie auch den Ausschluss rechtsextremer Menschen von Veranstaltungen bemängelte. Letzteres widerspräche dem Grundsatz einer „offenen demokratischen Diskussion“.  Im Februar 2020 einigten sich Bund und Länder zwar darauf, bis Ende 2021 keinen weiteren Organisationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, auf bereits seit dem Urteil entschiedene Fälle hat dies jedoch keine Auswirkung. 

Gemeinnützigkeit hat viele Vorteile: Neben Zugriff auf Fördermittel der Länder und Kommunen befreit sie einen Verein von der Körperschaftssteuer und gibt ihm die Möglichkeit Spendenquittungen auszustellen. Ohne diesen Status könnten viele Vereine und Verbände nicht weiter existieren. Unterstützung kommt nun in Form eines Rechtsgutachtens, verfasst von Prof. Dr. Sebastian Unger, seines Zeichens seit 2015 an der Ruhr-Universität beschäftigt und seit 2017 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschafts- und Steuerrecht. In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Diese gründete sich 2015, und hat sich zum Ziel gemacht, möglichst effektive Klagen und Verfassungsbeschwerden vorzubereiten, indem sie Profile idealer Mandant*innen erstellen. Diese sollen Kriterien erfüllen, die sie besonders geeignet machen, um auf Basis ihrer Fälle gegen staatliche Eingriffe in die Grundrechte zu klagen. Die GFF versteht sich als zivilgesellschaftliche Instanz zur Verteidigung des Grundgesetzes, und füllt eine Lücke die beispielsweise in der USA von der ACLU (American Civil Liberties Union) eingenommen wird. In ihrer Arbeit kooperieren sie unter anderem mit Amnesty International, Reporter ohne Grenzen und der Open Knowledge Foundation, den Initiatoren des Portals FragDenStaat. 

Prof. Dr. Unger kritisiert in seinem Gutachten sehr klar die Entscheidung des Bundesfinanzhofes. Diese mache den grundlegenden Fehler, die Rahmenbedingungen für Parteien auch auf zivilgesellschaftliche Initiativen zu übertragen. In Zweck, Aufbau und rechtlichen Vorgaben seien diese jedoch zu unterschiedlich, um auf diese Art und Weise eine schlüssige und sinnvolle Reglementierung zu erreichen. Er schlägt einige Reformen vor: Auf der einen Seite könne die Liste an Zwecken nichtstaatlicher Organisationen, welche diese für Gemeinnützigkeit qualifizieren, erweitert werden; Auf der anderen könnte Gemeinnützigkeit für generelle, und thematisch offener ausgelegte politische Betätigung geöffnet werden. Diese Öffnungen müssten für ihn jedoch auch mit höheren Anforderungen an die Organisationen einhergehen, wie, ähnlich dem Parteirecht, einer grundlegend demokratischen Struktur. Das Gutachten legt klar dar, dass der Gesetzgeber einige Möglichkeiten hat, die Zivilgesellschaft in ihrem politischen Wirken zu unterstützen und es bleibt zu hoffen, dass es in der Zukunft die Position der Organisationen in diesem Rechtsstreit stärkt.         

 

  :Jan-Krischan Spohr

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