Bild: Demokratie exportieren, Kritiker:innen verfolgen: Washington und London halten zusammen. , Das Spiel der Freiheit Bild: lewy

Pressefreiheit. Im Moment scheint nur die psychische Gesundheit des Wikileaks-Gründers einer Auslieferung in die USA im Weg zu stehen. Der Präzedenzfall im Falle einer Verurteilung bringt die Pressefreiheit weltweit in eine prekäre Situation. Hier ein Überblick:

Seit 2010 muss man als Journalist:in fürchten, dass man, falls man Informationen veröffentlicht, die der wohl bekanntesten Demokratie der Welt nicht gefallen könnten, inhaftiert und verurteilt werden kann. In dem genannten Jahr veröffentlichte Julien Assange nämlich auf der von ihm gegründeten Enthüllungsplattform Wikileaks etwa 250.000 vertrauliche Diplomat:innenberichte und viele weitere Dokumente, die die US-Regierung in Erklärungsnot brachten. Unter anderem wurden durch die Dokumente die unrechtmäßige Inhaftierung politischer Gefangener der USA in Guantanamo Bay offengelegt sowie die umfangreichste Veröffentlichung militärischer Dokumente in der Geschichte der USA. Die Informationen erhielt Assange damals von der US-Soldatin Chelsea Manning, die 2013 von einem Militärgericht zu 35 Jahren Haft verurteilt wurde. Im Zeitraum von 2010-2013 wird Assange mehrfach wegen Sexualverbrechen angezeigt, die er alle zurückweist. Dafür wird er 2010 in Schweden festgenommen, kommt aber auf Kaution wieder frei. 2015 verjähren die Vorwürfe vorerst. 2012 ersucht Assange Asyl in der ecuadorianischen Botschaft und 2018 wird er ecuadorianischer Staatsbürger; im nächsten Jahr verliert er diesen Status unter anderem durch einen rechten Machtwechsel unter dem neuem Präsidenten Moreno und wird daraufhin in London von den Behörden festgenommen. Am 1. Mai 2019 wird Assange aufgrund des Verstoßes seiner Bewährungsauflagen mit der Flucht in die ecuadorianische Botschaft von einem Londoner Gericht zu 50 Wochen Haft verurteilt. Die Strafe beruft sich auf das von der schwedischen Justiz zu dem Zeitpunkt eingestellte Verfahren gegen ihn. Das Verfahren wird am 13. Mai 2019 von den schwedischen Behörden wieder aufgenommen und am 19. November 2019 eingestellt, diesmal endgültig. Die USA verschärfte am 23. Mai 2019 ihre Anklage gegen Assange und forderte am 19. Juni 2019 seine Auslieferung in die Vereinten Staaten. Dem Wikileaks-Gründer drohen nun 175-Jahre Haft. Die Anklage der USA bezieht sich auf die 2010 veröffentlichten Dokumente und andere Enthüllungen.

Eine Anklage, die dem Enthüllungsjournalismus einen mächtigen Dämpfer gegeben würde. Im Falle Assange muss man differenzieren zwischen den Anklagen der schwedischen Justiz und denen der USA und sich fragen, wie sehr es ein Verbrechen sein kann, wenn interne Dokumente veröffentlicht werden, die beweisen können, dass ein Rechtsstaat sich nicht an geltendes Menschenrecht hält. Ist es ethisch vertretbar für eine Demokratie mit klar formulierten Grundsätzen diese zu brechen, wenn es nicht so läuft wie man sich es eventuell vorgestellt hat? Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ sehen diese Grundsätze schon längst gebrochen und nennen die drohende Auslieferung Assanges an die USA in einer Petition „einen gefährlichen Präzedenzfall für alle Journalistinnen und Journalisten […], die geheime Informationen von öffentlichem Interesse publizieren“. Genau darum geht es nämlich. Bei einer möglichen Verurteilung Assanges wird ein Präzedenzfall gesetzt. Eine Messlatte wie weit Journalismus gehen darf sozusagen und ein Weg, der darin enden kann, dass Journalist:innen sich nicht mehr in ihrer Arbeit sicher fühlen können. Wie vertraulich dürfen Informationen sein, bevor ich strafrechtlich verfolgt werde? 

Es bleibt einem nichts anderes übrig als zu beobachten, wie der Fall Assange in Zukunft weiter behandelt werden wird. Solange die USA aber Anklage an ihn erhebt wird ein Teil der Pressefreiheit eingeschränkt sein. Die Aufgabe von Journalist:innen ist es Bürger:innen einer Demokratie über relevante Ereignisse zu informieren. Wird ihnen diese Aufgabe verboten oder dieser eine Grenze gesetzt, wird Demokratie eine Grenze gesetzt. Einen solchen Präzedenzfall darf es nicht geben.

:Gerit Höller

 

Kommentar. Kriegsgefangener Assange

Das erste Opfer des Krieges ist die Wahrheit. Praktisch heißt das, man muss jene zum Schweigen bringen, die sie verkünden: Leute wie Julian Assange.

Nach fast neun Jahren Hausarrest und Haft ist Julian Assange seiner Freiheit endlich einen Schritt näher. Das gibt Grund zur Hoffnung, mehr vorerst aber auch nicht: Am 4. Januar lehnte das Gericht in London die Auslieferung in die USA ab. Begründet wurde dies ausdrücklich nicht mit der Pressefreiheit, sondern mit dem Gesundheitszustand Assanges: Schon bei seiner Auslieferung 2019 war er gesundheitlich angeschlagen, nach 20 Monaten Isolationshaft, die wegen ihrer krassen psychischen Folgen von Menschenrechtler:innen als Form der „weißen Folter“ verurteilt wird, ist er nun hochgradig suizidgefährdet. Umso zynischer ist es, dass nach dem erstinstanzlichen Richterspruch sein Kautionsantrag abgelehnt wurde und er weiterhin in Isolationshaft bleiben muss. Schon jetzt gehen Expert:innen davon aus, dass sich das zweite Verfahren bis in den Sommer ziehen wird. Da damit zu rechnen ist, dass auch diese Instanz eine Auslieferung ablehnt, haben die US-Verfolgungsbehörden ein Interesse daran, einen Urteilsspruch hinauszuzögern, um Assange möglichst lange in Gefangenschaft zu halten. Dabei können sie sich offenbar auf London verlassen, das auch schon während des Irakkriegs zu den Alliierten Washingtons gehörte.

Der Fall Assange zeigt zweierlei: Erstens, dass Journalist:innen damit rechnen müssen, mit ihrem Leben zu bezahlen, wenn sie den Mächtigen in ihre Macht- und vor allem Kriegsspiele hineinpfuschen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man sich mit italienischen Mafiosi, russischen Oligarchen, saudischen Kronprinzen oder einer westlichen Demokratie anlegt. Zweitens ist auffällig, wie distanziert insbesondere deutsche Medien von Anfang an über den Fall Assange berichteten. Ähnliches konnte man beobachten, als ein junger italienischer Journalist in Ägypten tot gefoltert wurde oder als israelische Scharfschützen gezielt einen palästinensischen Journalisten erschossen. Beides war hierzulande kaum einen Artikel wert. Wieso? Weil Pressefreiheit und der Schutz von Journalist:innen offenbar doch keine universellen Prinzipien sind und weil der Spaß (beziehungsweise die Kritik) aufhört, wenn es um Geostrategie und Krieg geht. Dann gilt der Burgfrieden und die meisten Leitmedien stehen Gewehr bei Fuß.

:Leon Wystrychowski

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