Bild: Im Alter von 87 Jahren verstoben: Ruth Bader Ginsburg prägte die vergangenen Jahrzehnte des Obersten Gerichtshofs., Ruth Bader Ginsburg ist gestorben Bild:bena

Amerika. Ruth Bader Ginsburg war Teil des liberalen Flügels des im Laufe der letzten Jahrzehnte immer weiter nach rechts rutschenden Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Sie setzte sich gegen konservative Lesarten der US-Verfassung ein. Nun ist sie gestorben. Ein Rückblick. 

Ruth Bader Ginsburg wurde am 15. März 1933 in Brooklyn, New York als Kind jüdischer Immigrant:innen geboren. Nachdem ihre Eltern sehr darum bemüht waren, dass sie eine gute Schulbildung erhält, ging sie 1956 nach Havard um Jura zu studieren, wo sie eine von neun Studentinnen unter mehr als 500 männlichen Kommilitonen war. Hier war sie wiederholt Vorurteilen und Zurücksetzungen ausgesetzt, da vielfache Vorbehalte gegenüber Frauen in höheren akademischen und juristischen Ämtern bestehen. So lud der Dekan der juristischen Fakultät alle Studentinnen zu sich zum Abendessen ein, nur um sie dort zu fragen, weshalb sie die Plätze von Männern an der Hochschule wegnehmen würden. 

Während des Studiums erkrankte ihr Mann an Hodenkrebs und Ruth Bader Ginsburg musste neben ihrem Studium für ihren Mann und die kleine Tochter sorgen. Trotzdem schloss sie das Studium mit Bestleistungen ab. Ihr Mann wurde von der Krebserkrankung geheilt und nahm eine Stelle in einer Steuerberatungsfirma in New York City an. Ruth Bader Ginsburg wechselte daraufhin an die Columbia University. 1963 erhielt sie eine Professur an der Rutgers University in New Jersey, erhielt jedoch weniger Gehalt als ihre männlichen Kollegen mit der Begründung, sie sei verheiratet und ihr Mann könne für ihren Unterhalt sorgen. In den 1970er Jahren beschäftigte sie sich juristisch mit dem Problemfeld der Geschlechterdiskriminierung und führte mehrere Fälle bis vor den Obersten Gerichtshof. Im Jahr 1980 wurde Ginsburg durch Präsident Jimmy Carter zur Richterin am Bundesberufungsgericht für den District of Columbia ernannt. 

Nach dem Rücktritt des Richters Byron White aus Altersgründen nominierte Präsident Bill Clinton sie im Jahr 1993 als Richterin am Obersten Gericht der Vereinigten Staaten. Damals galt sie in der Öffentlichkeit als „moderat“ und „konsensorientiert“ und wurde von Clinton für ihr Engagement für Frauenrechte gelobt, aber von feministischen Bewegungen kritisiert. 

In Streitfällen um das Recht auf Abtreibung war Ginsburg stets eine Verfechterin für die Selbstbestimmung der Frau. Dennoch kritisierte sie ein Urteil, mit dem jegliche bundesstaatlichen Gesetze zur Beschränkung des Schwangerschaftsabbruchs aufgehoben wurden, als zu weitgehend. Stattdessen, so Ginsburg, hätte sich das Oberste Gericht auf die Aufhebung des entsprechenden Gesetzes in Texas beschränken sollen. Durch das Urteil sei eine wünschenswerte grundsätzliche gesellschaftliche Diskussion über den Schwangerschaftsabbruch vorzeitig beendet worden. Außerdem stimmte sie gegen eine Gültigkeit der Sodomiegesetze in Texas und vertrat in einem Fall aus dem Jahr 2015 die Meinung, dass ein Verbot gleichgeschlechtlicher Eheschließungen gegen den 14. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten verstoße. Zudem stütze sie mehrmals die Verfassungsmäßigkeit der Reformen des Gesundheitssystems unter Präsident Barack Obama. 

Kritik zog sie jedoch unter anderem durch die enge Freundschaft mit ihrem Kollegen am Obersten Gerichtshof, Antonin Scalia, auf sich, der Teil des rechten Lagers unter den Richter:innen war.              

    :Philipp Kubu

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