Bild: Freedom! Der Freiheitstrieb ist menschliche Natur., Escape Act Bild: kiki

Panzerknacker. Am 15. August floh Aleksander Erceg. Der Insasse baute sich laut Ruhr Nachrichten aus Sportgeräten eine Steighilfe und überwand so die fünf Meter hohe Mauer.

Freiheit: Das wohl wichtigste menschliche Gut. Jede Staatstheorie und jede moderne Abhandlung über den Menschen sieht sie als zentrales Bedürfnis von uns allen. Das macht den Menschen zum Menschen. So ist es kein Wunder, dass der Mensch sich gegen Einschränkungen seiner Freiheit wehrt. Der Gesetzgeber sieht das anscheinend auch so. Laut dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltsvereins, ist der Gefängnisausbruch an sich in Deutschland, theoretisch straffrei. Dies beruhe auf dem Prinzip, dass jeder Mensch einen Freiheitstrieb besitze, den selbst das Gesetz zu respektieren habe. Hätte es also Aleksander Erceg geschafft, aus einer offenen Zelle an den JVA-Beamten vorbei zu gehen, ohne dabei etwas oder jemande*n zu schädigen, hätte er keine Straftat begangen – außer gegen die Hausordnung der JVA zu verstoßen. Natürlich ändert sich nichts daran, dass Aleksander Erceg gefährliche Körperverletzung und schweren Diebstahl begangen hat. Auf einmal ist aber die inhaftierte Person ein Mensch, welcher frei sein möchte und die Frage kommt auf, was eine Gefängnisstrafe sein sollte. Denn wohl oder übel wird jede*r Gefangene, entweder durch Ausbruch oder durch Freilassung, die Freiheit genießen können, die wir als selbstverständlich sehen. Deutschland setzt dabei laut Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik auf soziale Integration. Das heißt: Wer straffällig geworden ist und die Strafe abgesessen hat, bekommt Hilfe bei der Reintegration in die Gesellschaft. Das scheint aber nicht ganz so gut zu funktionieren. Die im Dezember 2016 in Auftrag gegebene Rückfalluntersuchung der Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz untersuchte in einem neunjährigen Zeitraum die Rückfallraten ehemaliger Gefangener und kam zum Ergebnis, dass 48% der Gefangenen rückfällig werden. Ist soziale Integration also falsch? In Ländern wie zum Beispiel den USA wird auf harte Strafen, ohne Toleranz und noch weniger sozialer Integration nach Haftstrafe gesetzt. Die Rückfallquote zeigt laut Süddeutscher Zeitung: Jeder zweite amerikanische Insasse wird nach Freilassung wieder strafrückfällig. Betreibt also Deutschland zu wenig soziale Integration, wenn unsere Rückfallquoten sich mit denen der USA ähneln? Andere Länder gehen einen Schritt weiter. Norwegische Gefängnisse, welche die Frage von Haft neu aufwerfen, zeigen erfolgreiche Ergebnisse. So hat die Insel Bastøy viel mediale Aufmerksamkeit als der „Absurdeste Knast der Welt“ bekommen. Das Gefängnis ist nämlich auf Vertrauensbasis. Der Gefangene darf rein und raus gehen, wann er möchte unter der Voraussetzung, dass er sich morgens durchzählen lässt und zur Arbeit geht. Die Ergebnisse lassen sich laut Deutschlandfunk sehen: Nur 17% der Gefangenen werden rückfällig. Die Resozialisierung ist also die bessere Alternative zum üblichen wegsperren und vergessen.  So scheint der humanistische Ansatz des Gesetzgebers zum Thema Freiheit nicht nur eine Kuriosität vergessener Zeiten zu sein, sondern vielleicht eine Idee, die versucht, Haft als das zu sehen, was es ist: Ein Freiheitsentzug. Egal, wie diese Strafe aussieht. Ob auf einer Insel in Norwegen oder in einem der vielen überfüllten Gefängnisse der USA, die Freiheit bleibt weg und der Mensch möchte sie wiedererlangen. Was er*sie jedoch dabei lernt ist beeinflussbar, in der Form, in welcher die Freiheit entzogen wird.                        

:Gerit Höller

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