Bild: Fixierung in der Psychiatrie: Bochumer Forschungsprojekt hinterfragt die ethische Rechtfertigung., Zwischen Rechtmäßigkeit und Ethik

Wissenschaft. Forscher*innen behandeln die ethische Frage der Notwendigkeit von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie.

Anwendungen von Zwang in psychiatrischen Einrichtungen werden sowohl in der Fachwelt als auch in der breiten Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert nun eine Forschungsgruppe mit dem Namen Salus, die in den nächsten Jahren Handlungsempfehlungen erarbeiten soll. Die mit 2,1 Millionen Euro bezuschusste Forschung ist ein gemeinsames Projekt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Präventivmedizin des LWL-Universitätsklinikums Bochum des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) sowie des Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der RUB. In den nächsten sechs Jahren wird man sich mit den Konflikten zwischen Selbstbestimmung, gesundheitlichem Wohl und Sicherheit in der klinischen Praxis
beschäftigen.
Im interdisziplinären Projekt fließen Wissen aus Medizinethik, Philosophie, Psychiatrie, Rechtswissenschaften und Psychologie ein, außerdem werden die Einstellungen von Professionellen, Patient*innen und Bevölkerung zu Zwang in der Psychiatrie untersucht.

Ethischer Konflikt

Im Sommer dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Fixierung von Psychiatriepatient*innen nur noch nach vorheriger richterlicher Anordnung möglich sei, da sie gegen das in Artikel 104 des Grundgesetzes verbriefte Recht auf Freiheit verstoße. Laut der Verfassungsrichter*innen sei dieser Freiheitsentzug nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine ethische Frage. Das Salusprojekt soll nun die Frage klären, ob und wann Zwangsmaßnahmen ethisch gerechtfertigt werden können.
„Es geht uns darum, das gesundheitliche Wohl der Betroffenen und die Sicherheit Dritter stärker in die Argumente für und gegen Zwang einzubeziehen“, erklärt Dr. Jakov Gather, Leiter der Forschungsgruppe.  Neben der Frage nach ethischer Bewertung von Zwangsmaßnahmen will das Projekt Handreichungen entwickeln, um die Anwendung der Maßnahmen zu reduzieren. Als Beispiel nennt Gather Deeskalationstrainings und intensivere Betreuung.         

:Justinian L. Mantoan
 

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