Bild: Bücher als Kulturgut: Die Monopolkommission der Bundesregierung empfiehlt die Abschaffung der Buchpreisbindung. Bild: juma, Kritik nach Sondergutachten Bücher als Kulturgut: Die Monopolkommission der Bundesregierung empfiehlt die Abschaffung der Buchpreisbindung. Bild: juma

Handel. Die Monopolkommission der Bundesregierung empfiehlt in ihrem 80. Sondergutachten die Abschaffung der Buchpreisbindung. Diese gilt jedoch als Schutz des Buches als Kulturgut.

Das Interesse des Schutzes eines Kulturguts müsse gegen das Interesse am unverfälschten Wettbewerb abgewogen werden, heißt es in der Kommission. Da die Buchpreisbindung in die Grundfreiheiten grenzüberschreitender Marktteilnahme eingreife, müsse der kulturpolitsche Mehrwert, den sie mit sich bringt, groß sein. Dies verneinen die WirtschaftsexpertInnen jedoch. 

Grund für die Beschäftigung mit der Preisregulierung auf dem Buchmarkt ist eine 2016 ergangene Entscheidung der Europäischen Union zur Preisbindung bei bestimmten Arzneimitteln. Nach Angaben der Kommission befürchtet man eine EU-Intervention gegen die Buchpreisbindung und so die Öffnung des Marktes für AnbieterInnen aus dem Ausland, die Bücher ohne Preisbindung in den deutschen Buchmarkt einbringen könnten.

Es hagelt Kritik

Der Veröffentlichung des Sondergutachtens der Monopolkommission folgte Kritik sowohl aus der Politik als auch von Angehörigen des Buchmarktes. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) vermeldete: „Die Empfehlung der Monopolkommission macht mich fassungslos.“ Die Bundesregierung habe sich jahrelang dafür eingesetzt, den unabhängigen Buchhandel und die Verlage als Garanten der literarischen Vielfalt zu schützen. Ebendies betont der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. „Die kulturpolitische Bedeutung der Preisbindung ist Konsens in der Politik. Das hat der Gesetzgeber nicht nur mit der ausdrücklichen Ausweitung der Preisbindung auf E-Books 2016 gezeigt. 

Auch in ihrem Koalitionsvertrag spricht die Bundesregierung der Preisbindung eine unverzichtbare Rolle für die Vielfalt des deutschen Buchmarktes zu“, betont Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. Die Gefahr der Übertragbarkeit der Entscheidung zur Preisbindung bei Arzneimitteln auf die Buchpreisbindung sehe man nicht: „Der Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist nicht mit dem von Büchern vergleichbar. Die Märkte funktionieren vollkommen unterschiedlich“, so Skipis.

Der Börsenverein kündigte außerdem ein eigenes wissenschaftliches Gutachten zur Buchpreisbindung an.

Vor Ort

Auch auf dem Bochumer Buchmarkt sieht man die Empfehlung der Kommission kritisch. Bernd Schäfer von der Universitätsbuchhandlung Janssen sieht in der Buchpreisbindung ein wichtiges Instrument, auch dünn besiedelte Gebiete mit einem Netz von Buchverkaufsstellen zu versorgen. „Durch verschiedene Einflussfaktoren ist es in den letzten 15 Jahren bereits zu einer deutlichen Ausdünnung dieses Netzes gekommen. Ohne Preisbindung würde sich der Markt weiter auf wenige große Anbieter konzentrieren“, merkt Schäfer an. In der Politik sei es stets Konsens gewesen, dass das Buch ein schützenswertes Kulturgut sei, dies treffe daher auch auf seine Vertriebsstruktur zu. 

Eine mögliche Abschaffung der Buchpreisbindung sieht Schäfer mit großer Sorge, da GewinnerInnen und VerliererInnen bereits feststünden: „Bei einer Abschaffung der Preisbindung kann insbesondere Amazon seinen großen Spielraum zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis nutzen, den der stationäre Handel nicht hat. Es werden noch mehr Buchhandlungen sterben, was zu einer Verringerung der Vielfalt führen wird.“ Durch die Entscheidung der Monopolkommission würde dementsprechend der Weg für eine Monopolisierung des Buchmarktes frei.                     

:Justinian L. Mantoan

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