Politik. VertreterInnen von acht BürgerInnen- und Menschenrechtsorganisationen haben den Grundrechte-Report vorgestellt.

Über 230 Seiten stark und eine Anklage gegen den Eingriff des Staates in fundamentale Menschenrechte. So sehen die am Report beteiligten Organisationen ihr Werk. Dieses wurde am 29. Mai in Karlsruhe von den acht beteiligten Organisationen vorgestellt. Der 1997 erstmals veröffentlichte Bericht erscheint jährlich in zeitlicher Nähe zum Jahrestag des Inkrafttretens des Deutschen Grundgesetzes. In ihm werden Verstöße gegen eben jenes Grundgesetz festgehalten; diese Verstöße gehen in der absoluten Überzahl vom Staat und staatlichen Institutionen aus. 

Neben zahlreichen Grundrechtsverletzungen listet der Report auch wenige Verbesserungen der Menschenrechtslage in Deutschland auf.

Die InitiatorInnen sehen ihr Werk als „wahren Verfassungsschutzbericht“ und argumentieren, dass die von staatlicher Seite aufgezählten Aktivitäten im eigentlichen Verfassungsschutzbericht nie in der Lage gewesen seien, die staatliche Ordnung tatsächlich zu gefährden. Der Report mache deutlich, dass die hauptsächlichen Gefährdungen für den Rechtsstaat und die Grundrechte vom Staat und seinen Institutionen ausgingen. 

Vorgestellt wurde der Report vom langjähringen Bundestagsmitglied und Bündnis90/Die Grünen-Politiker Volker Beck. Während der Präsentation machte dieser auf die Notwendigkeit des Einsatzes für Verfassung und Grundrechte aufmerksam: „Die Freiheiten des Grundgesetzes sind Garantie und Verheißung zugleich. Eine wache Zivilgesellschaft muss stets darüber wachen und immer neu dafür kämpfen, dass die Grundrechte, in denen sich die Unantastbarkeit der Menschenwürde konkretisiert, gewahrt bleiben.“ 

Schwerpunkte 

Der diesjährige Report steht im Zeichen der Überwachung. Dieser Schwerpunkt manifestiert sich durch Beiträge zur Quellen-Telekomunikationsüberwachung, dem bayrischen Polizeiaufgabengesetz (:bsz 1168) oder dem Zugriff von Bundesbehörden auf Passbilddatenbanken. Doch auch gesundheitspolitische Themen werden aufgegriffen, so die Medizinerin Kristina Händel , die  in diesem Jahr wegen angeblicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt (:bsz 1160) wurde.           

          :Justinian L. Mantoan

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