Bild: Voller Ideen: Wissenschaftsministerin Pfeiffer-Poensgen bei der Pressekonferenz zum neuen Hochschulgesetz. , Novellierung: Was sich an den Unis ändert Bild: Land NRW

Bildungspolitik. Nach langem Warten ist es so weit: Die NRW-Landesregierung hat die Novellierung des Hochschulgesetzes vorgestellt. Was das Papier für den Uni-Alltag bedeutet: mehr Pflichten für Studierende.

Im Vordergrund des novellierten Hochschulgesetzes NRW steht der Terminus „Autonomie“. Diese soll den Hochschulen im Land wieder gewährt werden. Darunter versteht Wissenschaftsministerin Pfeiffer-Poensgen (parteilos) vor allem die Abschaffung von Mitbestimmung und Initiative unterhalb der Rektorats- und Verwaltungsebenen. Allem voran steht die Abschaffung der Zivilklausel (:bsz 1146) aus dem Gesetz. „Hochschulen sind Teil der Friedensordnung des Grundgesetzes. Sie benötigen keine staatliche Hilfestellung, sich friedlichen Zielen zu verpflichten“, heißt es im Eckpunktepapier des Wissenschaftsministeriums. Eine verpflichtende Zivilklausel sei „Ausdruck eines Misstrauens gegenüber den Hochschulen“. 

Eingriff in die Hochschulstruktur 

Zwar habe sich die interne Hochschulorganisation bewährt, sodass keine Veränderungen notwendig seien, doch so ganz möchte Düsseldorf auch hier nicht die Finger von den Errungenschaften der letzten Jahre lassen. Die Gruppenparität der Hochschulsenate beispielsweise solle nicht mehr vorgeschrieben sein, nicht-professoralen Gruppen innerhalb der Hochschule kann künftig ihr Mitbestimmungsrecht im Senat aberkannt werden, eine Sondererlaubnis der Regierung ist hierzu nicht mehr notwendig. Die SHK-Räte der Hochschulen, also die Interessenvertretung für studentische Hilfskräfte, stelle laut Ministerium einen „Fremdkörper“ dar, der abgeschafft gehöre.
Jedoch werden auch tatsächliche Probleme erkannt: Die extrem niedrige Beteiligung an den Wahlen der Gremien zur studentischen Selbstverwaltung soll mit der Möglichkeit der Online-Wahlen verbessert werden. Konkrete Vorschläge hierzu fehlen allerdings noch, sodass davon ausgegangen werden muss, dass die Problematik von Onlinewahlverfahren noch nicht hinterfragt wurde.

Autonomieverschiebung 

Die bereits erwähnte Autonomiewahrung betrifft im vorliegenden Eckpunktepapier ausschließlich die Autonomie der Hochschulen, studentische Autonomie wird durch die Pläne der Wissenschaftsministerin vereitelt. Zwar heißt es in der zum Entwurf gehörigen Pressemitteilung des Landes: „Das Hochschulgesetz wird die Rahmenbedingungen für Qualität und Erfolg im Studium und für Exzellenz in der Forschung verbessern. Die Autonomie und die eigene Gestaltungskraft der nordrhein-westfälischen Hochschulen werden durch ein weiterentwickeltes Hochschulfreiheitsgesetz in den Mittelpunkt gerückt.“ Doch den Studierenden der NRW-Hochschulen droht eine weitere Verklausulierung des Studiums, laut Ministerium ganz im Sinne der Studierenden, doch diese dürften anderer Meinung sein … Die Pläne sehen unter anderem vor, dass Studienverlaufspläne – anders als bisher – einen verbindlichen Charakter bekommen.
Auch schon vor der Einschreibung an einer Hochschule sollen so genannte „Online-Self-Assessments“ zur Reflexion des schulischen Wissens darüber entscheiden können, ob eine Zulassung durch die Hochschule gewährt wird. Die StudienabbrecherInnenquote soll somit verringert werden. Die Zustimmung der Hochschulen in NRW zum neuen Papier steht noch aus. Das gesamte Eckpunktepapier ist unter tinyurl.com/hochschulgesetz einsehbar.    

:Justinian L. Mantoan

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