HoPo. Seit der Verabschiedung des Hochschulgesetzes im Jahre 2014 haben studentische Hilfskräfte das Recht auf eine eigene Vertretung.

Geld zu verdienen gehört für viele Studierende zum universitären Alltag wie das Besuchen von Vorlesungen, doch nicht jedeR will in der Kneipe um die Ecke jobben. Die heiß begehrten Stellen als studentische Hilfskräfte (SHKs) sind daher eine willkommene Abwechslung zu den immer gleichen Studi-Jobs. Doch längst nicht alle SHKs kennen ihre Rechte am Arbeitsplatz, die wenigsten sind gewerkschaftlich organisiert. Umso wichtiger erscheint die „Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte“, wie die SHK-Räte im Gesetzestext genannt werden. In ebenjenem Text werden außerdem die Aufgaben dieser Räte formuliert: die Sicherstellung des geltenden Rechts bei der Besetzung von Hilfskraftstellen, Hinwirkung auf angemessene Arbeitsbedingungen und Behandlung von Beschwerden durch betroffene SHKs. Im Grunde handelt es sich bei einem SHK-Rat um eine Interessenvertretung, die fast gewerkschaftliche oder gar betriebsrätliche Arbeit leistet

SKH-Rats-Wahl 

Vom 4. bis 8. Dezember, parallel zur Wahl des 51. Studierendenparlaments (StuPa), finden die Wahlen zum dritten SHK-Rat der Ruhr-Universität statt. Um gewählt zu werden, muss die/der KandidatIn sowohl an der RUB eingeschrieben als auch als studentische Hilfskraft beschäftigt sein. Idealerweise wird der SHK-Rat von vier Studierenden aus jeweils einem Wissenschaftsbereich gewählt werden. Zur Zeit sind die Stellen mit Lennart Brinkmann (Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik) und Mischa Luy (Fakultät für Sozialwissenschaften) besetzt. 

Rechte von Hilfskräften 

Doch welche Rechte haben SHKs überhaupt? Wofür kann sich der SHK-Rat einsetzen? Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft erklärt in ihrem Ratgeber für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, dass viele wichtige Rechte der SHKs nur selten in Anspruch genommen werden, so beispielsweise das Recht auf 24 Werktagen, beziehungsweise sechs Wochen Erholungsurlaub pro Jahr.  Selbst Mutterschutz und Elternurlaub gehören unter Umständen zu den Rechten der SHKs.

Mehr Infos findet ihr unter tinyurl.com/shkrat

:Justinian L. Mantoan

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