Bild: Konflikt gelöst: Auch Marco plädiert für eine zukünftig harmonische Zusammenarbeit. , Debatte über neuen :bsz-Redakteur sorgt für Probleme zwischen FSVK und AStA Foto: asch

Während der 817. FachschaftsvertreterInnenkonferenz (FSVK) am 24. April trat der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) an die FSVK heran, um seinen Vorbehalt gegenüber dem von der FSVK neugewählten :bsz-Redakteur Justin zu diskutieren.  Dort präsentierte der AStA Tweets, die, so der AStA, zu Gewalt gegen den damaligen AStA (2015) und die Polizei aufriefen. Justin verneinte diese Absicht in einer Stellungnahme gegenüber der :bsz. Einzelne VertreterInnen der FSVK sehen in den Tweets keinen direkten Gewaltaufruf. Er sei nur „zwischen den Zeilen lesbar“, ist dem Protokoll der 817. FSVK entnehmbar. Das Thema wurde in dieser Sitzung per Geschäftsordnungsantrag geschlossen, da war der beschuldigte Redakteur nicht anwesend beziehungsweise von den FSVK-SprecherInnen nicht eingeladen wurde. Während der 818. FSVK wurde die Thematik noch einmal aufgegriffen. VertreterInnen der FSVK kritisierten hier vor allem die Archivierung der Tweets und die Herangehensweise des AStAs. Einzelne VertreterInnen beanstandeten, dass der AStA, ohne das Gespräch mit Justin zu suchen, direkt an die FSVK herangetreten sei. Der Vorsitzende des AStAs erklärt diese Herangehensweise mit dem Umstand, dass er die Autonomie der FSVK wahren und primär einen Beschluss der FSVK mit ebendieser diskutieren wolle. Der Redakteur selbst kritisiert, dass auch Tweets aus anderen politischen Zusammenhängen archiviert seien. In einer Stellungnahme gegenüber der FSVK möchte der Redakteur seine politischen Tweets nicht weiter kommentieren, da er sein „politisches, linksradikales Engagement“ in seiner Vorstellung zur Wahl offengelegt hat, obwohl er diese Frage nicht hätte beantworten müssen. Im Laufe des Gesprächs versicherte der AStA-Vorsitzende Simon Lambertz, dass der Vertrag unterschrieben werden würde, sollte die FSVK an ihrem Beschluss festhalten.

AStA rudert doch zurück 

Während der 819. FSVK wurde aufgrund eines weiteren Geschäftsordnungsantrags die Diskussion beendet und folglich an dem Beschluss zur Einstellung des neuen Redakteurs festgehalten. Simon Lambertz, Vorsitzender des 

AStAs, kündigte an, in diesem Fall das :bsz-Statut zwecks Überprüfung an das Justitiariat schicken zu wollen, da es immer noch rechtliche Bedenken gegenüber der Einstellung seitens des AStAs gebe. Für viele VertreterInnen verletzt der AStA dadurch die Autonomie der FSVK. 

FSVK gefährdet?

„Es geht vor allem um die Entscheidung, das :bsz-Statut aufgrund rechtlicher Bedenken an das Justitiariat der Ruhr-Universität Bochum zu schicken. Seine rechtlichen Bedenken richten sich gegen den Paragraphen, in dem die autonome Wahl der FSVK ihrer RedakteurInnen geregelt ist. Damit stellt er, unabhängig vom Redakteur, die Rechte und Kompetenzen der FSVK in Frage. Dadurch sehen wir uns in unserer Autonomie angegriffen“, erklären die FSVK-SprecherInnen in einer Stellungnahme gegenüber der :bsz. 

Der AStA-Vorsitzende erklärt in einer später foglende Stellungnahme gegenüber der :bsz, dass er die Missverständnisse der letzten Wochen bedauere: „Der AStA respektiert die Autonomie der FSVK als Vertretungsorgan der Fachschaftsräte sowie ihre Beschlussfassung, Themenwahl, Organisation und Selbstbestimmung.“

Lambertz erklärt weiter: „Aus dem Umstand, dass es bisher keine Präzedenzfälle solcher Konfliktsituationen im Verhältnis zwischen der FSVK und dem AStA gibt, ergab sich die Idee, den Sachverhalt zwecks verbindlicher und grundsätzlicher Klärung dem Justitiariat vorlegen zu können.“ Es sei ihm leider nicht gelungen, „dies in einer für die Anwesenden verständlichen Weise zu kommunizieren, sodass ein falscher Eindruck hinsichtlich der Beweggründe entstanden ist“. Das Justitiariat sei in der vorliegenden Sache nicht kontaktiert worden und werde auch im Weiteren nicht mehr miteinbezogen. 

Hoffnung auf weiterhin gute Zusammenarbeit

Basierend auf einer nachfolgenden Stellungnahme des AStA-Vorsitzenden ist eine reguläre Einstellung des Bewerbers nach einer erfolgreichen Probezeit möglich. Er plädiert außerdem, ähnlich wie die FSVK-SprecherInnen in ihrer Stellungnahme, für die Fortführung der bisher erfolgreichen Zusammenarbeit. Simon Lambertz will dabei vor allem die „stets konstruktive, wertvolle und eng empfundene Zusammenarbeit mit den FSVK-Sprecher*innen“ hervorheben. 

Auch die FSVK-SprecherInnen halten die bisherige Zusammenarbeit für wichtig und erfolgreich: „Im politischen Alltag pflegten und pflegen wir als SprecherInnen in den letzten Jahren und hoffentlich in Zukunft weiterhin einen guten Umgang mit den Leuten im AStA“, erklären die FSVK-SprecherInnen in ihrer allgemeinen Stellungnahme zum Thema. Der AStA hätte sich grundsätzlich an die autonomen Entscheidungen der FSVK gehalten. „Wir sind überzeugt, dass wir dem AStA durch unsere gute Arbeit den Wert einer autonomen FSVK verdeutlichen konnten.“

 

:Andreas Schneider

 

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