Bild: Zum Glück abgewandt: Die Studis sind nun doch nicht nur noch in der Bib um Texte zu kopieren. , VG Wort und Kultusministerkonferenz für gemeinsame Lösung Foto: Uni EF

Der  zwischen der Verwaltungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Kultusministerkonferenz (KMK) gefasste Beschluss zur Nutzung urheberrechtlicher geschützter Schreibwerke wird relativiert. Eine beauftragte Arbeitsgruppe soll eine „einvernehmliche“ Lösung zur Handhabung solcher Werke in der Hochschullehre ermitteln.

Bis vor kurzem sah der Beschluss vor, alle für die Lehre verwendeten und urheberrechtlich geschützten Werke einzeln zu melden und dementsprechend zu vergüten. Viele Stimmen wurden laut und kritisierten das mehr als unpraktikable Vorgehen, vor allem im Kontext der Hochschullehre (siehe :bsz 1108).

Mittlerweile haben sich die Wogen leicht geglättet. In einer Pressemitteilung vom 9. Dezember teilten VG Wort, KMK und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gemeinsam mit, dass nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht werden solle. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, mit jeweils zwei Vertretern von VG Wort, KMK und HRK, eingerichtet. Bereits vor Jahresende 2016 soll demnach ein Lösungsvorschlag vorliegen. „Die Partner wollen eine bruchlose weitere Nutzung der digitalen Semesterapparate an den deutschen Hochschulen über die Jahreswende hinaus gewährleisten“, so die Pressemitteilung.

Kritik bleibt

Der Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) übt an der Vorgehensweise Kritik. Vorstand Janek Heß beklagt, dass eine solche Übergangslösung bereits Ende 2015 erarbeitet wurde und  diese direkt in das aktuelle Dilemma geführt habe. „Wir brauchen eine echte Lösung des Problems und diese kann nur in einer Reform des Urheberrechts bestehen, die den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker als bisher Rechnung trägt.“ Seine Kollegin Mandy Gratz fügt hinzu, dass das Verhalten der Hochschulen im Anschluss an die Mitteilung noch unklar bliebe und die Einrichtung einer Arbeitsgruppe keine Garantie für eine Lösung sei: „Noch Anfang des Monats hatte die HRK die Hochschulen aufgefordert, urheberrechtlich geschützte Texte aus online Lernplattformen zu entfernen.“ Die Hochschulen hätten sich dennoch schon darauf eingestellt und teilweise schon mit der Löschung begonnen.

:Tobias Möller

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