Bild: Kampf den „ultralinken Jungsozialisten“: Ausschnitt aus der Kampagnenzeitung des Schweizerischen Gewerbeverbandes gegen 1:12., Schweizer Volksentscheid zur Begrenzung von ManagerInnengehältern Ausschnitt: Schweizerisches Erfolgsmodell / Schweizerischer Gewerbeverband

In der Schweiz sorgt eine Diskussion für Wirbel, die in Deutschland noch in den Kinderschuhen steckt. Mit mehr als 100.000 Unterschriften für die Volksinitiative „1:12 – Für gerechte Löhne“ haben die JungsozialistInnen in der Schweiz mit Unterstützung der SozialdemokratInnen, der Grünen und der Gewerkschaften einen landesweiten Volksentscheid ins Leben gerufen, über den am 24. November abgestimmt wurde. Die Schweiz gilt als Hort der direkten Mitbestimmung. Die letzten vier Jahre wurde hart um den Volksentscheid gerungen. BefürworterInnen erhofften sich mehr Lohngerechtigkeit und ein Ende der Exzesse bei ManagerInnengehältern. Die KritikerInnen der Deckelung von Spitzengehältern hatten mit ihrer Warnung vor dem Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen jedoch Erfolg: 65 Prozent votierten am Sonntag gegen den ‚Lohndeckel‘. Dennoch bleiben die Juso-Forderungen aktuell: So würden laut einer aktuellen Meinungsumfrage der „Welt am Sonntag“ hierzulande etwa drei Viertel der Befragten für eine Lohndeckelung votieren.

Die Forderung der Schweizer Initiative ist, dass niemand in einem Unternehmen im Monat mehr verdienen darf als die schlechtbezahltesten MitarbeiterInnen im Unternehmen in einem Jahr. „1:12“ bedeutet also, dass der Monatslohn der Top-ManagerInnen auf das Gehalt gedeckelt werden würde, das die unterste Lohngruppe im Unternehmen in einem Jahr erhält. Die InitiatorInnen argumentieren, dass die Löhne im unteren Lohnsegment seit den 1980er Jahren in der Schweiz stagnieren bzw. sehr gering gestiegen sind, während in der Gruppe der Top-VerdienerInnen ein starker Anstieg der Löhne im gleichen Zeitraum zu verzeichnen ist.

Die Schweizer Jusos brachten die Volksinitiative Ende 2009 vor dem Hintergrund der Bankenkrise ein, die viele Menschen dafür sensibilisiert hatte, dass bei Banken und Unternehmen möglicherweise eine Entkoppelung der Gehälter der Top-ManagerInnen von ihrer tatsächlichen Leistung stattgefunden hat. Um die voranschreitende Entwicklung der Lohnsenkung im unteren Lohnsegment bei gleichzeitig sprunghafter Steigerung der Gehälter der oberen Einkommensklassen durch eine vernünftige Formel zu stoppen, wurde die Idee des „1:12“ entwickelt. Für den Gewinn eines Unternehmens trügen die geringer entlohnten Angestellten eben auch bei und dies werde oft vergessen, wenn gute Geschäftsergebnisse ausschließlich dem gerade aktuellen Vorstand einer Firma als Verdienst zugeschrieben würden. Die Produktivität eines einzelnen Menschen könne, selbst wenn er oder sie ganz an der Spitze einer Organisation stehe, nicht mit dem zigfachen des Lohns einer oder eines einfachen Angestellten vergütet werden, ohne den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft zu gefährden.

1:12 – gerechte Politik oder schädliche Einmischung in die Wirtschaft?

Genau hier setzte die Kritik der GegnerInnen des Volksentscheids an. Ihre Zahl ist groß: Die Schweizerische Volkspartei (SVP), die FDP Schweiz, die Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP) und weitere Parteien lehnen die 1:12-Initiative genauso ab wie der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerbeverband und der Schweizerische Versicherungsverband. Sie kontern das 1:12-Argument der Jusos und ihrer MitstreiterInnen damit,  dass es willkürlich sei und der Wirtschaft schade. Warum sollte einE Top-ManagerIn nicht monatlich das Doppelte oder Hundertfache dessen verdienen, was die schlechtbezahlteste Arbeitskraft im Unternehmen im Jahr erhält? Staatlich festgesetzte Lohnobergrenzen seien ebenso schädlich für die Wirtschaft wie gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne, weil sich so der Markt nicht mehr selbst regulieren könne. Firmen könnten so kein qualifiziertes Spitzenpersonal auf dem internationalen ManagerInnenmarkt finden und würden aus der Schweiz abwandern.

Rückenwind durch „Abzocker“-Initiative

Die InitiatorInnen des Volksentscheids konnten Hoffnung aus einer ähnlichen Initiative schöpfen, die im Frühjahr in der Schweiz Erfolg hatte. Im sogenannten „Abzocker“-Entscheid votierten zwei Drittel der SchweizerInnen dafür, dass die ManagerInnengehälter in Aktienunternehmen zukünftig von den AktionärInnen und nicht mehr vom Vorstand festgelegt werden dürfen. Außerdem rechnete die Pro-1:12-Seite vor, dass in Schweizer Unternehmen in den 1980er Jahren die Schere zwischen dem durchschnittlichen mittleren Einkommen und dem gemittelten Höchsteinkommen noch bei 1:6 lag. Ende der 1990er Jahre war der Unterschied schon auf 1:13 angewachsen, während er heute im Schnitt bei 1:43 liege. Eine solche Entwicklung könne nicht durch eine rasant steigende Produktivität in den ChefInnenetagen der Betriebe erklärt werden, sondern sei schlicht „Abzockerei“. Wäre die Initiative angenommen worden, hätten die jährlichen Spitzengehälter auf ungefähr 500.000 Franken (ca. 400.000 Euro) begrenzt werden müssen. Im Vergleich dazu verdienen Top-ManagerInnen in der Schweiz heute umgerechnet durchschnittlich 2,3 Millionen Euro im Jahr.

„AbzockerInnen“ versus „KommunistInnen“

In der öffentlichen Auseinandersetzung argumentieren beide Seiten mit harten Bandagen. Während die BefürworterInnen die Gegenseite konsequent als „AbzockerInnen“ bezeichnen, kontert der Gewerbeverband, es handle sich um ein „sozialistisches Experiment“, das der Schweizer Wirtschaft und dem Staat schaden werde. Auch wenn nur 0,3 Prozent der Schweizer Unternehmen bzw. ca. 4.000 aller ManagerInnen betroffen wären, würden hohe Steuerausfälle auf den Staat zukommen. Eine gewerkschaftsnahe Studie legt dagegen nahe, dass die Umverteilung der Löhne keine negativen Auswirkungen auf Steuern und Sozialabgaben nach sich ziehen würde. Eine unabhängige Studie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich kommt entgegen aller Berechnungen der Pro- sowie der Contra-Seite zu dem Schluss, dass die Auswirkungen einer Annahme des Volksentscheids schlicht nicht hätten beziffert und vorausberechnet werden können. Eine Folge der Initiative „1:12“ steht allerdings heute schon fest: Das Thema Spitzenlöhne wird in der Schweiz breit diskutiert und ist damit kein Tabu-Thema mehr – und das völlig unabhängig davon, wie der Volksentscheid ausgegangen ist. So verzichtete Daniel Vasella, der Ex-Chef des Pharmakonzerns Novartis, bereits wegen des öffentlichen Drucks auf eine Abfindung von umgerechnet rund 58 Millionen Euro.

Doch kein „Lohndiktat vom Staat“

Kurz vor Redaktionsschluss haben die SchweizerInnen abgestimmt – das Ergebnis des Volksentscheids ist eindeutig: Nur ca. 35 Prozent der abgegebenen Stimmen waren für die Annahme. Die InitiatorInnen sind enttäuscht, wollen jedoch weiter in der Öffentlichkeit über Millionengehälter für ManagerInnen diskutieren. Der Schweizer Gewerbeverband ist zufrieden mit dem Ergebnis. Es zeige, dass die Mehrheit in der Schweiz gegen ein „Lohndiktat vom Staat“ sei. Der Konflikt um staatliche Regelungen in der Lohnpolitik wird im nächsten Jahr in der Schweiz weitergehen. Dann steht ein Volksentscheid über einen gesetzlichen Mindestlohn an.
 

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